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Umschüler kann auf neugelernten Beruf verwiesen werden
29.04.10Nach einer Umschulung kann ein Versicherter im Falle der Berufsunfähigkeit auch auf diesen neu erlernten Beruf verwiesen werden kann.
Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden (Az. 20 U 112/09). In dem Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der früher als Glasveredelungsgeselle tätig war und nach erfolgreicher Umschulung als Groß- und Einzelhandelskaufmann arbeitete.
Genau auf diesen neu erlernten Beruf verwies ihn seine Berufsunfähigkeitsversicherung nach der Umschulung. Zu Recht, wie das Kölner Gericht entschied. Denn dass der Mann mit dem Beruf als Glasveredeler früher ein Handwerk mit einer künstlerischen Kreativität ausgeübt hat, steht einer Verweisbarkeit auf einen kaufmännischen Beruf nicht entgegen.
ddp

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