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Umweg zum Bäcker: Gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht
27.03.09Haben Sie schon mal darüber nachgedacht? Falls Ihnen auf dem Weg vom Arbeitsplatz zur Kantine etwas zustößt, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Machen Sie jedoch einen Umweg etwa zum Bäcker, zahlt sie womöglich keinen Cent.
Zahlreiche Arbeitnehmer sind sich nicht bewusst, dass die gesetzliche Unfallversicherung ganz genau hinschaut, ob ein Unfall auch wirklich in Zusammenhang mit der Arbeit passiert ist.
So ist zum Beispiel ein kleiner Umweg zum Bäcker auf dem Arbeitsweg schon nicht mehr mitversichert, während der Weg zur Kantine unter den Schutz fällt. Wer aber die für den Arbeitstag benötigten Lebensmittel vor Arbeitsbeginn einkauft und zu diesem Zweck die Fahrt von der Wohnung zum Arbeitsplatz unterbricht, fällt nicht mehr unter der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Bundessozialgericht in zwei Fällen entschieden (AZ: B 2 U 15/07 R und B 2 U 17/07 R).
Das Urteil zeigt Experten zufolge, wie wichtig ein privater Invaliditätsschutz ist, der sowohl im privaten wie auch im beruflichen Umfeld Unfälle absichert. Im Idealfall stellt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung diesen Schutz sicher.
ddp

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