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Unfall: Selbst ohne Fremdschaden Polizei rufen
26.07.10Durch eine Unfallflucht setzt ein Autofahrer seinen Schutz in der Kfz-Versicherung aufs Spiel, selbst wenn bei einem Unfall kein anderes Auto zu Schaden gekommen ist.
In dem Fall, den das Saarländische Oberlandesgericht (Az. 5 U 424/08) zu entscheiden hatte, war nur das Fahrzeug des Verursachers beschädigt worden. Ein Dritter kam nicht zu Schaden. Der Autofahrer war nachts von der Straße abgekommen und gegen eine Grundstückseinfriedung gefahren. Das Auto wurde stark beschädigt, der Mann blieb unverletzt. Er hinterließ seine Papiere im Wagen an der Unfallstelle, ging nach Hause und meldete den Schaden erst am nächsten Morgen der Kfz-Versicherung.
Die aber wollte ihn nicht regulieren, weil sie dem Mann Unfallflucht vorwarf. Vor Gericht bekam die Versicherung recht. Nach Meinung der Richter reicht es nicht aus, seine Papiere an der Unfallstelle zu hinterlassen. Vielmehr müsse auf die Polizei gewartet werden, damit die ihre Feststellung treffen kann. Auch eventuell vorhandene Zeugen müssten vom Versicherten aufgefordert werden, auf die Polizei zu warten, damit der Versicherungsschutz nicht verloren geht.
ddp

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