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Unfallversicherung

Unfall: Wenn der Kreislauf nicht mitspielt

28.05.09

Eine Unfallversicherung muss nicht zahlen, wenn es infolge von Bewusstseinsstörungen zu einem Unglück kommt. So steht es in den allgemeinen Bedingungen, viele Versicherer bieten aber mittlerweilse verbesserte Tarife an.

Wer zu lange in der Sonne liegt und sich infolge eines Kreislaufzusammenbruchs den Hinterkopf an einer Betonkante eines Blumenbeetes aufschlägt, kann keine Leistungen aus der Unfallversicherung erwarten. Das bestätigte der Bundesgerichtshof in einem Urteil (AZ IV ZR 219/07).

 

Unfälle durch Geistes- und Bewusstseinsstörungen sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Allerdings gibt es Angebote am Markt, die eine Reihe von Bewusstseinsstörungen, zum Beispiel infolge Sonnenbrand, Sonnenstich mitversichern, darauf weist die Universa Versicherung hin.

 

Die Deckungserweiterungen bei Bewusstseinsstörungen sind unterschiedlich. Viele neuere Tarife zahlen, wenn der Versicherungsnehmer einen Unfall nach der Einnahme von ärztlich verschriebenen Medikamenten hat. Auch wenn es infolge eines Herzinfarkts oder eines Schlaganfalls zum Unfall kommt, bieten Versicherer heute mehrheitlich Schutz.

 

Nur wenige Tarife sind allerdings bisher am Markt, die generell Bewusstseinsstörungen infolge von Herz- und Kreislaufstörungen mitversichern. Das geht aus einer brancheninternen Marktauswertung hervor, die Aspect Online vorliegt. Alkohol am Steuer behandeln die Versicherer unterschiedlich. In ihren Bedingungen legen sie jeweils fest, bis zu welcher Promillegrenze sie bei Unfällen für den Fahrzeuglenker zahlen.

 

Wer eine private Unfallpolice besitzt oder abschließen will, sollte daher einen Blick auf das Kleingedruckte werfen. Bei hochwertigen Tarifen besteht auch Versicherungsschutz bei Unfällen durch Infektionskrankheiten, Vergiftungen oder Impfschäden. Gerade in vielen älteren Verträgen gibt es diese Erweiterungen nicht.

 

tr