Aktuelles Unfallversicherung -

Informationen über Versicherungen, Bankprodukte und Steuertipps

Unfallversicherung

Unfallschutz für Bauhelfer

22.07.10

Der Bauherr muss seine Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Sie erhalten dafür den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Wer sein Eigenheim am Wochenende und nach Feierabend hochzieht, ist nicht nur ein Häuslebauer. Er ist gleichzeitig "Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten" oder "Eigenbauunternehmer", wie es offiziell heißt. Und als solcher hat er alle Pflichten eines Bauunternehmers gegenüber der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).

Das klingt erst einmal sehr bürokratisch, hat aber Vorteile. Alle Bauhelfer stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu muss der Bauherr allerdings seiner Meldepflicht nachkommen. Insbesondere hat er die Bezeichnung des Bauvorhabens (Baugegenstand), die Baustellenanschrift, den Baubeginn und das Bauende, die durch die Helfer geleistete Arbeitsstunden sowie die Namen der beauftragten gewerbsmäßigen Unternehmen anzugeben. Eine namentliche Nennung der einzelnen Bauhelfer ist dabei nicht notwendig.

BG zahlt auch für Reha und berufliche Wiedereingliederung

Dafür ist er aus der Haftung gegenüber den Mitarbeitern am Bau entlassen. Die BG als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übernimmt die zivilrechtliche Haftpflicht. Sie trägt sämtliche Kosten bei einem Unfall eines Helfers in Zusammenhang mit dem Bau – von der Heilbehandlung, über die Rehabilitation bis hin zur beruflichen Integration oder Rentenzahlung, falls dies notwendig werden sollte.

Der Beitrag, der dafür zu entrichten ist, hat es in sich. Nach Auskunft der BG ist er jedoch eher gering in Relation zu den Summen in Millionenhöhe, die bei schweren Unfällen anfallen. Da Helfer meist unentgeltlich arbeiten, wird ein fiktives Gehalt angesetzt. Ausgehend vom durchschnittlichen Entgelt bei der Rentenversicherung legt der Gesetzgeber einen Stundenlohn fest, getrennt nach Ost und West. Aktuell sind das 8,68 Euro in den neuen Bundesländern und 10,22 in den alten. Diese Summe wird mit dem Beitragssatz der BG Bau multipliziert, er liegt bei 19,3875 Prozent. Für eine Helferstunde im Westen sind also 1,98 Euro fällig.

Konfliktfall bei Gefälligkeiten

Grundsätzlich sind alle Hilfskräfte – ob sie kurz- oder langfristig mitarbeiten, ob sie Geld bekommen oder nicht – bei Arbeitsunfällen abgesichert. Schwer abzugrenzen ist jedoch eine Ausnahme – die Gefälligkeitshandlungen, die nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Jederzeit erwartbare Hilfe unter Freunden, Nachbarn und Verwandten gilt als Gefälligkeitshandlung. In einer Mitteilung der BG BAU an Aspect Online heißt es dazu: "Unterstützt der Vater den Bauherrn kurz beim Abladen von Baumaterial, wird dies als übliche Gefälligkeit im familiären Bereich anzusehen sein. Während die mehrtägige Hilfe eines Freundes beim Verputzen der Fassade in der Regel eine versicherte Tätigkeit darstellt."

Kraft Gesetzes besteht Versicherungsschutz bei Unfällen im Rahmen der Bauarbeiten. Dazu gehören auch entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen sowie die Fahrten zu oder von der Baustelle. Trotzdem empfehlen wir Bauhelfern, eine private Unfallversicherung abzuschließen, die über den Bau hinaus in allen Lebenslagen hilft. Denn schon die anschließende Grillfeier am Rohbau zählt selbtverständlich zum Freizeitbereich. Das Bauherren-Ehepaar selbst steht übrigens nicht unter dem Schutzschirm der BG. Sie können sich freiwillig dort versichern. Oder sie schließen eine private Unfallversicherung ab.

tr