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Unfallversicherung: Invalidität frühzeitig nachweisen
27.01.11Nach einem Unfall muss eine eingetretene Invalidität nachgewiesen werden, damit die Unfallversicherung zahlt. Ein vorgelegter Schwerbehindertenausweis reicht nicht unbedingt aus.
Wer Leistungen von seiner Unfallversicherung haben will, muss innerhalb von 15 Monaten den Nachweis der Invalidität führen. So sehen es die Versicherungsbedingungen vor.
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Az. 9 O 260/10) reicht es aber nicht aus, wenn nur der Grad der Behinderung als Folge des Unfalls als Nachweis vorgelegt wird. Denn der Schwerbehindertenausweis stellt lediglich den Grad der Invalidität fest, nicht aber die Invalidität. Da in diesem Fall der Betroffene keine weiteren Nachweise vorlegen konnte, musste die Unfallversicherung nicht zahlen.
Betroffene mit einer Unfallversicherung sollten sich immer einen Anwalt nehmen, der dabei hilft, den Invaliditätsantrag bei der Unfallversicherung zu stellen und zu belegen. Außerdem sollte er die Korrespondenz mit der Versicherung führen, damit Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht werden.
dapd

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