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Unfallversicherung: Keine Leistung bei Straftat

3.08.08

Personen, die infolge einer Straftat einen Unfall erleiden, haben keinen Anspruch auf die Leistung ihres Unfallversicherers. Unfälle bei Straftaten sind in den Versicherungskonditionen ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Das Oberlandesgericht Hamm (AZ: 20 U 258/06) hat dies nun noch einmal auch für die Unfälle konstatiert, die sich durch eine Straftat ereignet haben.

 

Ein betrunkener Autofahrer hatte Fahrerflucht begangen und außerdem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet. Bei seiner Festnahme löste sich aus der Pistole des Polizeibeamten ein Schuss, der den Mann so schwer verletzte, dass er eine 20-prozentige Invalidität davontrug. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen, da sich der Unfall infolge einer Straftat ereignet hatte. Die Richter gaben ihr Recht.

 

Anders sahen das allerdings die Richter am Oberlandesgericht Celle (Az.: 8 U 60/05) im Fall einer Berufsunfähigkeit. Ein Versicherter beging eine Straftat und wurde dann in der Untersuchungshaft depressiv, was in einer Berufsunfähigkeit endete. In diesem Fall, so die Richter, greife der Leistungsausschluss wegen einer Straftat nicht.

 

(Quelle: ddp)