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Unfallversicherung und das Problem mit dem Alkohol
14.06.11Wer beim Antrag für eine Unfallversicherung Leberschäden durch Alkoholmissbrauch verschweigt, kann nach einem unfallbedingten Sturz keine Leistungen beanspruchen.
Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarland hervor (Az. 5 U 144/09). Jedem Versicherten, so das Gericht, hätte klar sein müssen, dass es sich um eine Erkrankung handelt, die für die Unfallversicherung von erheblicher Bedeutung war. Wer sie trotzdem verschweigt, muss damit rechnen, dass der Versicherung eine Leistungsfreiheit zugesprochen wird.
dapd

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