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Kapitallebensversicherung

Union plant Steuervorteil für Fonds

14.02.11

Die Kapitallebensversicherung könnte ihren Steuervorteil gegenüber Investmentfonds verlieren. Der Bund der Versicherten (BdV) begrüßt die Pläne der Union.

Finanzpolitiker von CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschäftigten sich auf einer Klausurtagung mit den Fördermöglichkeiten der privaten Altersvorsorge. Sie wollen, dass Fondssparpläne künftig unter gewissen Voraussetzungen dieselben Steuervorteile genießen wie bisher nur die Kapitallebensversicherungen, sie sollen also nicht mehr der Abgeltungsteuer unterliegen, bei der 25 Prozent des Gewinns beim Verkauf an den Fiskus gehen. Stattdessen würde nur die Hälfte der Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Der BdV setzt sich für diese Stärkung des Wettbewerbs ein. Nach seiner Auffassung müssten aber zum Schutz der Sparer exakte Voraussetzungen durch den Gesetzgeber geschaffen werden. Nicht nur die Vertragsdauer (zwölf Jahre) und der Rentenbeginn (ab dem 60. Lebensjahr), sondern auch die Kapitalanlage durch die Fondsgesellschaften müssen eindeutig reguliert werden. Hartmuth Wrocklage, BdV-Vorstandsvorsitzender, warnt: "Mit dem Geld der Sparer darf nicht fahrlässig spekuliert werden können. Zwei globale Börsenkrisen im letzten Jahrzehnt haben die Gefahren überdeutlich aufgezeigt."

Als Vorbild könnten nach Meinung des BdV so genannte AS-Fonds ("Altersvorsorge-Sondervermögen") dienen.  Diese werden bereits seit den neunziger Jahren angeboten und sind vom Branchenverband BVI sogar zertifiziert. Es sind besondere Mischfonds, in denen zur Vermeidung von heftigen Wertschwankungen das Fondsvermögen auf unterschiedliche Anlageklassen anteilsmäßig verteilt werden muss (Aktien, Anleihen und Immobilien).

Hinzukommen müssten klare Vorschriften für die Kostenbelastungen bei Kauf und Verwaltung der Fonds. So genannte "Performance Fees", also Erfolgsgebühren für den Fondsmanager, sollten ausgeschlossen sein.