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Private Krankenversicherung

Unisex-Entscheidung macht Krankenversicherung teurer

29.04.11

Die Einführung der Unisex-Tarife könnte die Krankenversicherer vor arge Probleme stellen und die Prämien fürs Neugeschäft insgesamt erhöhen. Das meint die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) in einer Mitteilung.

Eigentlich scheinen die Folgen klar, die das Urteil des Europäischen Gerichtshofes hinsichtlich der Unisex-Tarife für die private Krankenversicherung hat. In jungen und mittleren Jahren zahlen nach der bisherigen Kalkulation Männer weniger, weil sie geringere Krankheitskosten verursachen. Wenn die Versicherer zukünftig (ab Ende 2012) nicht mehr nach Geschlecht differenzieren dürfen, wie es das Gericht festgelegt hat, dann steigen die Beiträge für Männer und für Frauen sinken sie.

Der DAV, die Vereinigung der Versicherungsmathematiker, glaubt jedoch, dass die Gesetze in Deutschland die Sache komplizierter machen und das Ergebnis ziemlich unerfreulich für zukünftige und womöglich auch für aktuelle Krankenversicherungskunden werden könnte. So dürfen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (§ 12 Abs. 4 Satz 2) die Prämien für das Neugeschäft nicht niedriger sein als die Prämien, die sich im Altbestand für gleichaltrige Versicherte ohne Berücksichtigung ihrer Altersrückstellung ergeben würden. Diese Regelung war im Sinne des Verbraucherschutzes eingeführt worden. Jetzt kollidiert sie mit der erhofften Prämienabsenkung für Frauen. Nun könnte man die Vorschrift einfach streichen.

Junge Frauen würden in günstigere Tarife wechseln

Dann sorgt aber eine Regelung im Versicherungsvertragsgesetz (§ 204) für Schwierigkeiten. Sie besagt, dass der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen kann, auf Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz umzusteigen. Dies bedeutet, dass jeder Bestandsversicherte aus dem alten Tarif in einen Unisex-Tarif wechseln darf. Wer würde das nutzen? Junge Frauen, die bereits privat krankenversichert sind und jetzt mehr zahlen. Und ältere männliche Versicherte, denn mit der Zeit verschiebt sich das Geschlechterverhältnis und Männer zahlen in den bisherigen Tarifen mehr als Frauen. Damit wäre ein Unisex-Tarif, der anhand des heutigen Bestandsmix von Männern und Frauen berechnet würde, von vornherein unterkalkuliert.

Hier käme ein Versicherungsmathematiker in Bedrängnis. Krankenversicherer dürfen zwar Beiträge erhöhen, wenn die Krankheitskosten steigen, aber nicht, wenn sie sich schlicht verkalkuliert haben. Also müsste der neue Unisex-Tarif für die Krankenversicherung vorsichtig kalkuliert werden. Nach Lesart des DAV bedeutet das, der Beitrag würde sofort ganz dicht am heutigen Frauenbeitrag für junge und am heutigen Männerbeitrag für alte Versicherte liegen. Sollte das Drohszenario des DAV Wahrheit werden, wäre es mittelfristig vorbei mit den erhofften Vorteilen durch die Gleichstellung und nur die Nachteile blieben. Erst wenn genügend neue Versicherte nachkommen, würde sich die Prämie ans Normalmaß annähern.

Es könnte auch Bestandskunden empfindlich treffen

Bei der Umsetzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Jahr 2007 wurde ein Weg gefunden, um solche Verwerfungen zu vermeiden. Damals mussten die Kosten wegen Mutterschutz und Schwangerschaft auf beide Geschlechter gleichmäßig verteilt werden. Diese Umverteilung wurde per Gesetz nicht nur für Neuverträge, sondern auch für den Versichertenbestand vorgenommen. Damals traf es die Männer nicht so hart, die Anhebungen lagen bei ein bis zwei Prozent.

Würde man diesen Weg auch jetzt wählen, wirkte sich das weit drastischer auf die Bestandskunden aus. Junge Männer könnten mit einem Prämienanstieg von zehn Prozent rechnen. Bei Frauen im höheren Alter rechnen die Versicherungsmathematiker sogar mit 15 Prozent. Dabei hätten diese Kundinnen viele Jahre höhere Beiträge als Männer gezahlt und würden ihren Vorteil im Alter nun zum großen Teil durch das Unisex-Urteil einbüßen.

tr