Aktuelles Lebensversicherung -
Informationen über Versicherungen, Bankprodukte und Steuertipps

Unterhalt von Unverheirateten bei Lebensversicherung ist unerheblich
22.06.09Erhält ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft aus einer Lebensversicherung nach dem Tode des Partners die Versicherungssumme, wird Erbschaftssteuer fällig.
Dabei spielt es nach einem Urteil des Finanzgerichts Hessen (AZ: 1 K 2778/07) keine Rolle, dass der überlebende Partner in den vorherigen Jahren einen höheren Beitrag zum gemeinsamen Lebensunterhalt als die verstorbene Partnerin geleistet hat. Entscheidend ist nach Meinung der Richter allein, dass die Erblasserin sämtliche Versicherungsprämien aus ihrem eigenen Vermögen geleistet hat.
Der Mann hatte geltend gemacht, dass die Frau die Beiträge zur Lebensversicherung nur haben zahlen können, weil er den Großteil der Lebenshaltungskosten übernommen habe. Diese Argumentation konnte die Richter jedoch nicht überzeugen. Die ausgezahlte Versicherungssumme sei nicht als Gegenleistung für den höheren Beitrag des Klägers zum gemeinsamen Lebensunterhalt anzusehen.
Die verstorbene Erblasserin sei aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse jederzeit in der Lage gewesen, die monatlichen Versicherungsprämien aus ihrem eigenen Vermögen zu zahlen und sei nicht auf die Unterstützung des Klägers angewiesen gewesen.
ddp

Jetzt bookmarken: