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Unwetter über Deutschland - Was zahlen die Versicherungen?

16.06.08

In weiten Teilen Deutschlands kam es in den vergangenen Wochen zu heftigen Gewittern mit Hagel und starken Regenfällen. Keller liefen mit Wasser voll und Hagelkörner verursachten Schäden an Autos und Gebäuden. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft weist jetzt darauf hin, welche Versicherungen bei welchen Schäden zahlen müssen.

Hagelschäden sind über die Wohngebäude- und Hausratversicherung versichert, wenn beispielsweise Wintergärten oder Fensterscheiben durch Hagel zerstört werden. Dringt durch ein zerstörtes Fenster Regenwasser in die Wohnung ein und werden Einrichtungsgegenstände beschädigt, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung.

Wurden Autos durch Hagel beschädigt, übernimmt die Teil- oder Vollkaskoversicherung den Schaden. Bei vollgelaufenen Kellern gilt, dass durch Starkregen verursachte Überschwemmungsschäden mit einer Elementarschadenversicherung versichert werden können, die zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. Überschwemmungsschäden am Auto sind im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Für Sturmschäden kommen die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung auf. Ab Windstärke 8 herrscht nach den Versicherungsbedingungen Sturm. Gebäudeschäden, die beispielsweise durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine und Masten entstanden sind, ersetzt die Wohngebäudeversicherung. Wenn der Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt hat, sind Folgeschäden, die durch eindringende Niederschläge entstehen, ebenfalls versichert.

Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig. Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung werden von der Hausratversicherung ersetzt. Hat ein Blitz in den Schornstein oder ins Mauerwerk eingeschlagen, sind diese Blitzschäden über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Feuerschäden, die durch einen Blitzeinschlag entstehen, sind gleichfalls versichert. Wenn etwas passiert ist, gilt laut dem Verband die Regel, dass die Schäden dokumentiert und der Schaden beim Versicherer gemeldet werden muss.

(Quelle: ddp)