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Wohngebäudeversicherung

Unwetter - Welche Schäden sind versichert?

12.08.08

Wer als Hausbesitzer oder Mieter seine Immobilie sowie den eigenen Hausrat mit einer Wohngebäude- und einer Hausratversicherung abgesichert hat, ist bei Wetterkapriolen auf der sicheren Seite. Durch die Kombination beider Versicherungen ergibt sich für Eigenheim oder Wohnung ein sinnvoller Schutz für drinnen und draußen, betont der "Bund der Versicherten" (BdV).

Die Wohngebäudeversicherung sichere äußere Schäden durch Sturm am Haus ab, beispielsweise an Fassaden, Fenster, Türen und dem Dach.

 

Versichert seien zudem Anbauten und Installationen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie etwa Außenjalousien. Allerdings tritt die Versicherung den Angaben zufolge bei Sturm erst ein, wenn Windstärke acht (mindestens 62 km/h) vorliegt.

 

Auch die Hausratversicherung kann bei Sturmschäden zur Schadenregulierung herangezogen werden, wenn Hausrat im geschlossenen Gebäude beschädigt worden ist. Auch vom Mieter außen angebrachte Markisen und Satellitenschüsseln seien mitversichert.

Wiederbepflanzung von Gärten

 

Je nach den Bedingungen der Wohngebäudeversicherung können sich auch Gartenbesitzer freuen, betont die "Allianz Versicherungs-AG": Die Kosten für die Wiederbepflanzung von Gärten mit Jungpflanzen würden mitunter übernommen, wenn Bäume, Sträucher oder Kletterpflanzen durch Sturm, Hagel, Brand oder Blitzschlag so schwer beschädigt wurden, dass eine Regeneration nicht zu erwarten ist.

 

Schäden an Elektrogeräten

 

Oftmals würden elektrische oder elektronische Geräte nach einem Gewitter beschädigt. Schäden durch Kurzschluss und Überspannung könnten in der Hausratversicherung auf Wunsch mitversichert werden.

Überschwemmung und Hochwasser nur im erweiterten Schutz

 

Allerdings gilt sowohl in der Hausrat- als auch in der Wohngebäudeversicherung der Versicherungsschutz nicht für Schäden durch Überschwemmung, Hochwasser oder Witterungsniederschläge wie Regen.

 

Vollgelaufene Keller sind also nicht versichert. Nur wenn eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf so genannte Elementarschäden vereinbart wurde, gibt es den Angaben zufolge im Versicherungsfall eine Leistung, wie z.B. die Trocknung des Gebäudes.

 

Schäden am Auto

 

In der Teilkaskoversicherung seien Schäden durch Überschwemmung, Hagel oder Sturm (mindestens Windstärke acht) versichert. Die eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung müsse bei der Schadenleistung berücksichtigt werden.

 

Verhalten im Schadenfall

 

Grundsätzlich gilt im Schadenfall:

So schnell wie möglich seinen Versicherer informieren. Der Versicherungsfachmann vor Ort steht mit Rat und Tat zur Seite und hilft bei der Schadenaufnahme.

 

Schadenminderungsmaßnahmen ergreifen, zum Beispiel Abdeckung des beschädigten Dachs mittels einer Plane, um eindringendes Regenwasser abzuwehren. Hilfreich bei der Schadenmeldung sind genaue Angaben zu Art und Umfang der Beschädigung sowie Fotos, die das Schadenausmaß dokumentieren.

 

(Quelle: ddp / pressrelations.de)