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Verband: BU-Versicherung statt Fonds steuerlich privilegieren
22.02.11Statt Fondssparpläne sollte eher die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich gefördert werden, meint der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).
Fondssparpläne steuerlich genau so zu behandeln wie Kapitallebensversicherungen, dafür sprachen sich Unions-Finanzpolitiker letztlich auf einer Klausurtagung aus. In die Debatte mischt sich nun der Vermittlerverband BVK ein. Er hat Bedenken dagegen, ausgerechnet risikoreiche Anlageprodukte wie Investmentfonds gleichermaßen zu privilegieren.
Während Lebensversicherungen eine bewährte Altersvorsorge seien, die auf Sicht der letzten 10 Jahre eine sichere Rendite von vier Prozent pro Jahr erwirtschaftete, hätten nach zwei Börsencrashs in der gleichen Zeit Millionen Fondssparer Milliarden des eingezahlten Vorsorgekapitals verloren.
"Steuerliche Vergünstigungen für die private Altersvorsorge müssten sich eng am Sicherheitsaspekt orientieren", sagt BVK-Präsident Michael Heinz. Schließlich profitiere auch der Staat massiv davon, dass spätere Rentnergenerationen durch die Altersvorsorge nicht auf die staatliche Grundsicherung angewiesen seien.
Kapitalerhalt auch bei Fonds kein Problem
Doch am Thema Sicherheit muss eine steuerliche Gleichstellung der Fondssparpläne nicht scheitern. Schon heute gibt es mehrere Lösungen, die angewendet werden können. Erstens bieten sämtliche Riester-Fondssparpläne eine Beitragsgarantie, die sie über eine Verteilung in Aktien- und Rentenfonds erreichen. Zweitens hatte der Verband der Fondsbranche BVI im Jahr 1998 die so genannten AS-Fonds (Altersvorsorge-Sondervermögen) propagiert. Sie garantieren keinen Kapitalerhalt, haben aber ein reduziertes Risiko. Die Fondsmanagern können zwischen den verschiedenen Anlageklassen (Aktien, Renten, Immobilien, Barvermögen) wechseln und zum Ende der Laufzeit der Sparpläne ist ein Wechsel in Geldmarktfonds möglich. Schon damals waren die Fonds konzipiert worden, um einmal die steuerliche Privilegierung wie die Lebensversicherung zu erhalten. Der Gesetzgeber hatte sich später nicht mehr dazu durchgerungen. Drittens gibt es Garantiefonds, die mindestens einen Kapitalerhalt und teilweise sogar die Ausschüttung des jeweils erreichten Höchststandes garantieren.
Derzeit sind Lebensversicherungen bevorzugt. Wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und frühestens im 60. Lebensjahr ausgezahlt wird, dann ist nur die Hälfte des Ertragsanteils steuerpflichtig mit dem persönlichen Steuersatz. Bei Fonds dagegen fällt auf den kompletten Gewinn die Abgeltungssteuer von 25 Prozent an. Bestimmte Fondssparpläne, die vermutlich die Anforderungen von 12 Jahren Dauer und 60. Lebensjahr erfüllen müssten, könnten demnächst ebenfalls wie Lebensversicherungen besteuert werden.
Lieber Anschubsubvention für Berufsunfähigkeitsversicherung
Im Gegensatz zu den Besteuerungsplänen bei Investmentfonds hält der BVK die Diskussion um eine steuerliche Förderung von Berufsunfähigkeitsversicherung für geboten. Denn dieser existenzielle Schutz wird nur von zirka 24 Prozent der Bundesbürger abgeschlossen. "Um hier einen kräftigen Anschub zu gewährleisten, ist dieser Teil der Regierungspläne zu begrüßen", sagt der BVK-Präsident. "Schließlich wird jeder fünfte Arbeitnehmer im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig und steht ohne eine BU vor dem finanziellen Nichts."
Bisher können Arbeitnehmer ihre Berufsunfähigkeitsversicherungen nur in Ausnahmefällen steuerlich geltend machen. Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen kann jeder Steuerzahler zuerst seine Krankenversicherung unbegrenzt absetzen. Nur falls der Betrag 1.900 Euro jährlich nicht überschreitet, kann man bis zu dieser Grenze weitere Vorsorgeaufwendungen absetzen, dazu zählt unter anderem die Berufsunfähigkeitsversicherung. Relevant ist das aber nur für Bezieher relativ geringer Einkommen bis etwa 22.000 Euro. Außerdem lässt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch in begrenztem Umfang in eine Riester-Rente oder eine Rürup-Rente einschließen oder über die betriebliche Altersvorsorge absichern. Dafür heimst der Versicherungsnehmer Vorteile bei Steuern beziehungsweise Sozialabgaben ein.
tr

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