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Verbraucherschützer: Einmalzahlung statt Rente bei Schadenersatz
24.06.11Systematischen Regulierungsmissbrauch wirft der Bund der Versicherten (BdV) den Versicherungen vor. Es geht um Haftpflichtfälle, bei denen Personen dauerhaft geschädigt wurden. Das Gesetz sieht jedoch die kritisierte Rentenzahlung vor.
Besonders für einen Schwerverletzten ist schneller und unproblematischer Schadensersatz durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer entscheidend. Hilfreich wäre die Auszahlung in einem Betrag, meint der BdV. Gerade wenn es um hohe Summen geht, wollten die Versicherer den Geschädigten nach einer meist jahrelangen wirtschaftlichen "Austrocknungsphase" mit einer nur unzureichenden Rentenzahlungen oder einem deutlich unter Wert liegenden Kapitalbetrag abfinden.
Der BdV bezieht sich dabei auch auf die Erfahrungen von Anwälten der Geschädigten. Hartmuth Wrocklage, BdV-Vorstandsvorsitzender, beanstandet das Regulierungsverhalten der Assekuranz und fordert: "Die Wahl zwischen einer angemessenen Kapitalabfindung oder einer Rente muss allein beim Verletzten liegen."
Gesetz: Im Normalfall Rentenzahlung
Die Kritik an der Regulierungspraxis wendet sich gegen die Haftpflichtversicherer, zugleich hält der Verband die gesetzlichen Regelungen nicht für zeitgemäß. Der Schadensersatz ist als Rente zu erbringen, so heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, Par. 843 Absatz 1). Nur wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann der Verletzte statt der Rente eine Kapitalabfindung verlangen (Absatz 3). Deshalb gewähren die Versicherer nur im Ausnahmefall den Einmalbetrag.
Hartmuth Wrocklage hält eine Reform der über 100-jährigen Regelung für überfällig: "Der Verletzte und seine Angehörigen können am besten einschätzen, ob ihnen mit einer Kapitalabfindung oder der Rente geholfen ist. Der Verletzte braucht nicht gegen sich selbst geschützt zu werden, wie es vor einem Jahrhundert der Fall gewesen sein mag. Daher muss er die freie Wahl haben."
Ausschließlich wenn ein wichtiger Grund gegen die Kapitalabfindung vorliegt, sollte die Rente gezahlt werden. Für einen solchen wichtigen Grund müsse der Versicherer die Behauptungs- und Beweislast tragen."Wenn für eine Rechtsfortbildung durch die Gerichte kein Raum bestehen sollte, muss das altehrwürdige BGB in diesem Punkt geändert werden. Dafür setzt sich der BdV ein", sagt Wrocklage weiter.
Aktuell streitet die 26-jährige Sarah T. mit der Generali vor dem Landgericht Hamburg. Sie ist seit einem Autounfall im Dezember 2004 schwerstbehindert und fordert 7,25 Millionen Euro vom Versicherer. Darauf will sich die Gesellschaft nicht einlassen. Nun hat das Landgericht Hamburg einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, wonach die Verletzte zusätzlich zu bereits gezahlten Renten 4,3 Millionen Euro als Abfindung bekommen soll. Einigen sich die Parteien nicht bis Ende Juni, entscheidet das Gericht Ende Juli.

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