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Verbraucherschützer gegen Haustürgeschäfte von Stromanbietern

23.02.09

Der Wettbewerb der Stromanbieter um die Kunden ist hart. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisiert, dass die Verkaufsmethoden dabei immer dreister werden.

So würden Verbraucher an der Haustür oder am Telefon zum Vertragsabschluss gedrängt. Oft werde dabei der Anbieterwechsel bewusst verschleiert. Unmittelbar danach erhielten die Verbraucher dann einen neuen Stromliefervertrag zugeschickt, der häufig auch noch als Werbung aufgemacht sei.

 

Nach Angaben der Verbraucherzentrale nutzen die Anbieter gezielt eine Gesetzeslücke aus: So sind unaufgeforderte Werbeanrufe zwar verboten, dennoch ist ein telefonisch abgeschlossener Vertrag gültig. Er kann aber ebenso wie ein Haustür- oder Internet-Geschäft innerhalb von zwei Wochen ohne Begründung widerrufen werden. Um einen Beweis in Händen zu halten, raten die Verbraucherschützer dazu, den Widerruf per Einschreiben und Rückschein zu versenden.

 

ddp