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Girokonto

Verbraucherschützer gegen Speicherung beim EC-Karten-Kauf

23.09.10

Girokonto-Kunden, die mit EC-Karte zahlen, könnten millionenfach auf ihre Bonität geprüft worden sein, ohne davon zu wissen. Das berichtet NDR Info, die betroffene Firma Easycash dementiert.

Nach Recherchen des Senders hat Easycash, der größte deutsche EC-Netzbetreiber einen gigantischen Datenpool angelegt, um damit Aussagen über die Zahlungsfähigkeit der Girokonto-Besitzer treffen zu können. Der Marktführer bei der Verarbeitung von EC-Zahlungen speichert demnach Umsatz- und Kartendaten von bis zu 50 Millionen deutscher Bankverbindungen.

Easycash hilft nach eigenen Angaben tausenden Unternehmen bei der Abwicklung der elektronischen Zahlungen per EC-Karte oder Lastschrift. Den Vertragsbedingungen zufolge werden bei jeder Zahlung mit EC-Karte und Unterschrift - also im Lastschriftverfahren - Betrag, Zeitpunkt und Ort der Zahlung in Kombination mit den Karten- und Kontodaten des Karteninhabers gespeichert. Easycash nutzt diese Daten nach NDR-Informationen nicht nur für die Zahlungsabwicklung und für eine Sperrdatei, sondern auch, um daraus Empfehlungen im Hinblick auf die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Karteninhabers zu erstellen.

Das Lastschrift-Verfahren ist günstiger für den Handel als das Bezahlen mit EC-Karte und PIN, dafür aber risikoreicher. So werden Lastschriften bei fehlender Kontodeckung nicht ausgeführt, der Händler muss dem Geld hinterherlaufen. Bei PIN-Zahlungen bekommt der Händler sein Geld sicher, muss aber höhere Gebühren für die Abwicklung zahlen. Um dem vorzubeugen, erstellt Easycash laut NDR aus über Jahre gesammelten Kontodaten eine Prognose über die Bonität der Kartenbesitzer und stellt diese seinen Kunden zur Verfügung. Ein Easycash-Manager schrieb in einer Kundenzeitschrift, es gehe darum, "die Bankverbindungen zu identifizieren, mit denen man uneingeschränkt und profitabel wirtschaften kann", wie der NDR mitteilte.

EC-Netzbetreiber: Datenschutz wird respektiert

Easycash-Manager Frank Wio erklärte dagegen, seine Firma speichere keine persönlichen Daten. Außerdem würden keine Daten an Außenstehende weitergegeben. Der Datenschutz werde respektiert. Dem widersprechen Datenschützer: "In diesem Fall steht es außer Frage, dass die Daten personenbezogen sind, da sie ja auf konkrete Personen zurückgeführt werden sollen", sagte Peter Gola, Mitautor des Kommentars zum Bundesdatenschutz-Gesetz.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband forderte die Branche auf, die Verfahren den rechtlichen Vorgaben entsprechend zu gestalten. Die Einwilligung zur Speicherung von Konto- und Kartennummer, Ort des Einkaufs und Rechnungsbetrag geben die Kunden ohne Wissen mit ihrer Unterschrift auf dem Zahlungsbeleg. „Das darf den Käufern nicht einfach mit dem Kassenzettel untergeschoben werden. Sie müssen dem widersprechen können, ohne damit die bargeldlosen Zahlung zu blockieren", so Vorstand Gerd Billen.

Verbrauchern empfiehlt der vzbv auf die Kassenzettel-Texte zu achten, die unterschrieben werden. Die Zahlung per Unterschrift bedeutet nicht immer die Aufnahme in eine derartige Datenbank. PIN-Zahlungen sind eine Alternative, bergen aber die Gefahr, an der Kasse von Kartendieben ausgespäht zu werden.

Laut Website von Easycash gehören zu den Kunden Firmen wie real, die VW-Bank, WMF und andere. Laut NDR hat die Kette REWE auf die Nutzung der Daten aber verzichtet.

dapd/tr