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Verbraucherschutz: Mehr Papierkram und mehr Rechtssicherheit

6.07.09

Nach den Versicherungen im Jahr 2007 sind jetzt die Banken dran. Zukünftig müssen sie die Beratung ihrer Kunden umfangreicher dokumentieren als bisher. Das entsprechende Gesetz beschloss der Bundestag am vergangenen Freitag.

Einige Bankkunden werden über den Papierkram stöhnen, den ihnen der Bankberater vor einer Geldanlage zukünftig zur Unterschrift vorlegt. Doch ein genauer Blick in die Papiere lohnt sich, schließlich sollen sich ab Januar 2010 dort alle Informationen finden, die für eine Risikoeinschätzung notwendig sind.

 

Mit dem Gesetz, das am Freitag den Bundestag passierte, möchte das Bundesjustizministerium die Rechte der Verbraucher stärken. Besonders im Fall einer Falschberatung durch die Bank sollen sie ihre Ansprüche besser durchsetzen können. "Die Finanzmarktkrise hat die Defizite in der Beratung der Kunden deutlich gemacht", so die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. "Viele haben Geld verloren, weil sie Produkte gekauft haben, deren Risiken ihnen nicht hinreichend bewusst waren. Vermeintlich sichere Produkte haben sich als Totalverlust erwiesen."

 

Folglich müssen Banken zukünftig den Inhalt jeder Anlageberatung protokollieren und ein Exemplar den Kunden übergeben. Der Verlauf des Gesprächs – insbesondere die Wünsche und Sicherheitsbedürfnisse des Anlegers – sollen nachvollziehbar sein. Vor Abschluss kann der Kunden im Protokoll nachlesen, ob das vorgeschlagene Produkt zu seiner Anlagestrategie passt.

 

Ministerin ist zufrieden

 

"Zwar können weder der Staat noch die Justiz Sparern die Verantwortung für ihre Entscheidung abnehmen", so erläutert Ministerin Zypries weiter. "Mit dem Gesetz stellen wir aber sicher, dass ihnen die nötigen Informationen für eine richtige Entscheidung zur Verfügung stehen und dass sie im Fall einer falschen Beratung durch Finanzdienstleister ihre berechtigten Ansprüche besser durchsetzen können."

 

Geht aus dem Protokoll ein Beratungsfehler hervor, hat der Anleger das erforderliche Beweismittel in den Händen. Ist das Protokoll lückenhaft oder in sich unschlüssig - zum Beispiel weil nach den Kundenangaben eine risikolose Anlage gewünscht war, aber tatsächlich eine hochriskante Anlage empfohlen wurde - muss die Bank vor Gericht beweisen, dass sie gleichwohl ordnungsgemäß beraten hat.

 

Das Ministerium erwartet, dass die Protokollpflicht auch präventiv wirkt. Berater, die eine gerichtliche Überprüfung ihrer Empfehlung und damit auch Strafen fürchten, beraten vermutlich besser.

 

Wenn der Bankkunde sein Geld im Zuge einer telefonischen Beratung anlegen möchte, kann er das Protokoll zuvor nicht einsehen. Das Geldinstitut schickt ihm die Beratungsdokumentation dann umgehend zu. Der Kunde hat dann ein gesetzlich verankertes einwöchiges Rücktrittsrecht, wenn das Protokoll unrichtig oder unvollständig ist.

 

Abschaffung der kurzen Sonderverjährungsfrist

 

Daneben wird die bestehende kurze Sonderverjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung bei Wertpapieranlagen gestrichen. Künftig gilt auch für solche Ansprüche die regelmäßige Verjährung. Das bedeutet: Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung verjähren nicht mehr in drei Jahren seit Vertragsschluss. Die Dreijahresfrist beginnt vielmehr erst dann zu laufen, wenn der Anleger von dem Schaden erfahren hat. Unabhängig von der Kenntnis des Anlegers vom Schaden verjähren die Ansprüche jedoch spätestens in zehn Jahren.

 

Verbraucherschützer sehen in dem Gesetz auch einen Erfolg ihrer Lobbyarbeit. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt in einer Mitteilung das Vorhaben als "erste Maßnahmen, um Anleger und Sparer besser zu schützen". Weiter gehende Regelungen seien aber notwendig. So müsse etwa der Vorschlag von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner umgesetzt werden, Verbraucherschutz als ausdrückliche Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu definieren.

 

Weiteren Handlungsbedarf gebe es bei der Produktinformation für Kapitalanlagen. Sie müsse grundsätzlich bei allen Finanzprodukten in leicht verständlicher Form dem Kunden ausgehändigt werden. Außerdem solle die neutrale Verbraucherberatung gestärkt werden. Der Verbraucherzentralen der Länder hoffen dabei auf eine Anschubfinanzierung vom Bund, um ihr Beratungsangebot bei Geld und Versicherungen massiv auszubauen.

 

tr