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Risikolebensversicherung

Verkauf von Lebensversicherung vorteilhafter als Kündigung

28.08.07

Der Verkauf einer Lebensversicherung an einen professionellen Händler ist nach derzeitigem Recht steuerfrei - unabhängig von der Laufzeit des Vertrages oder dem Alter beim Verkauf.

 

Das ist ein immenser Vorteil gegenüber der Kündigung des Vertrages: So müssen bei Verträgen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen werden, die Zinsen und Überschüsse stets versteuert werden, selbst wenn der Rückkaufswert durch die gezahlten Provisionen und Verwaltungskosten insgesamt niedriger ist als die Summe der eingezahlten Beiträge. Bei einem Verkauf hingegen fallen keine Steuern an, egal, wie hoch der bisher aufgelaufene Gewinn oder

Verlust ist.

 

Aber: Diese vorteilhafte Regelung gilt nur noch bis zum 31. Dezember 2008. Ab 2009 ist der Verkauf einer Lebensversicherung grundsätzlich steuerpflichtig. Zu versteuern ist die Differenz von Auszahlungssumme zu eingezahlten Beiträgen.

 

 

 

 

 

(Quelle: ddp)