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Verkehrsunfall: Kinder unter zehn Jahren nicht haftbar
15.11.07Bei einem Verkehrsunfall mit einem unter zehn Jahre alten Kind zieht der Autofahrer vor Gericht meist den Kürzeren.
Denn 2001 setzte der Gesetzgeber das Haftungsrecht von Kindern im Straßenverkehr von sieben auf zehn Jahre hoch.
In einem konkreten Fall, der vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelt wurde, konnte daher ein Junge im entsprechenden Alter nicht für einen Unfall zur Rechenschaft gezogen werden, obwohl er mit einem Fahrrad mit defekten Bremsen unterwegs war, wie die "ARAG-Rechtsschutzversicherung" in Düsseldorf mitteilte.
Dies habe eine Autofahrerin hinnehmen müssen, der der Neunjährige mit seinem Fahrrad auf einer Kreuzung ins Auto gefahren war. Die Schadenersatzpflicht liegt mithin bei der eigentlich unschuldigen Fahrerin, da Kraftfahrzeuge per Gesetz als grundsätzlich gefährlich eingestuft werden.
Eine mögliche Aufsichtspflichtverletzung der Eltern spiele hier ebenfalls keine Rolle, da ein Kind für das Verschulden seiner Eltern nicht einstehen müsse, urteilten die Richter.
(Quelle: ddp)

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