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Vermieter kann Schneeräumpflicht auf Mieter übertragen
11.01.10Im Winter muss jeder vor seiner eigenen Haustür kehren: Schnee und Eis stellen uns vor besondere Anforderungen, nicht nur im Straßenverkehr.
Zu den unerlässlichen Pflichten von Hauseigentümern und Mietern gehört es nämlich, die Zuwegungen vor Haus und Wohnung schnee- und eisfrei zu halten. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): "Fällt jemand, weil nicht geräumt wurde, kann er Schadenersatz verlangen, beispielsweise für eine kaputte Hose, Erstattung Verdienstausfall, Schmerzensgeld und schlimmstenfalls sogar eine lebenslange Rente – dafür tritt die Haftpflichtversicherung ein."
Eigentümer von Immobilien unterliegen der Schneeräumpflicht. Wer vermietet, kann diese Pflicht per Mietvertrag auf seine Mieter übertragen. Gut, wenn beide eine Haftpflichtversicherung haben, sonst kann es teuer werden. Der Mieter braucht eine Privathaftpflichtversicherung. Der Vermieter sollte über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung verfügen.

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