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Vermögenswirksame Leistungen richtig nutzen
23.03.09Nicht wenige Bundesbürger verschenken Monat für Monat Geld. Denn zahlreiche Arbeitgeber wären durchaus bereit, vermögenswirksame Leistungen für ihre Mitarbeiter zu finanzieren - sofern diese einen passenden Sparvertrag abschließen. Wie Sie als Sparer alles richtig machen, das erfahren Sie hier.
Da freut sich der Arbeitnehmer: Nicht alle wissen, dass ihnen ein monatlicher Extra-Obolus vom Boss zusteht. Mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) wird jeder zum cleveren Sparer. Hier erfahren Sie, wie vermögenswirksame Leistungen funktionieren, wie man sie anlegen kann und wie Sie die staatlichen Zulagen kassieren.
VL sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in Anlage- und Vertragsformen anlegt. VL wurden 1961 mit dem Gedanken ins Leben gerufen, die Arbeitnehmer durch Leistungen der Arbeitgeber und des Staates am Wachstum des Volksvermögens teilhaben zu lassen. Die rechtlichen Grundlagen dazu finden sich im 5. Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Die VL können demnach erbracht werden als
- Leistungen des Arbeitgebers, die er gemäß Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder freiwillig zusätzlich neben dem Lohn bzw. Gehalt zahlt
- als Leistungen des Arbeitnehmers, die er aus seinem eigenen Lohn und Gehalt erbringt.
- als Kombination aus den beiden letzteren Formen.
Der Arbeitgeber muss die VL direkt an die Bank, Bausparkasse oder Versicherungsunternehmen überweisen, also eben dort, wo die Anlage erfolgen soll.
Wer hat Anspruch drauf?
Für viele Arbeitnehmer besteht ein Anspruch auf VL, der tarifvertraglich oder durch eine Firmenvereinbarung festgelegt ist. Arbeitnehmer, die VL von Ihrem Arbeitgeber erhalten möchten, müssen dazu lediglich einen VL-fähigen Sparplan abschließen.
Anspruch auf VL haben Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Azubis, die die Einkommensgrenzen für die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage überschritten haben. Teilzeitbeschäftigte erhalten die VL-Leistungen meist nur anteilig. Wer neu in einem Job ist, bekommt die VL oft erst nach Ablauf der Probezeit. Freie Mitarbeiter, Selbstständige und Rentner bekommen keine VL.
Wie viel VL ist möglich?
Ein VL-Sparvertrag lohnt sich immer, denn bis zu 40 Euro muss der Arbeitgeber pro Monat laut Gesetz beisteuern. Zusätzlich haben VL-Sparer auch noch Anspruch auf staatliche Förderung. Die genaue Höhe der VL hängt von der Branche ab. In welcher Höhe Ihr Arbeitgeber VL als Sparzulage bezahlt, erfahren Sie aus dem für Sie gültigen Tarifvertrag.
Der Sparhöchstbetrag liegt bei 470 Euro (Bausparen, Bankensparpläne, Kapitallebensversicherung) bzw. 400 Euro (Fonds) pro Jahr und Arbeitnehmer. Jeder Arbeitnehmer kann beide Anlageformen nebeneinander in Anspruch nehmen - also insgesamt 870 Euro vermögenswirksam anlegen.
Anlageformen im Überblick
Welche Anlageform die jeweils beste Sparlösung ist, hängt letztendlich von den eigenen Anlagezielen ab: Die einen legen Wert auf ein hohes Maß an Sicherheit ohne Verlustrisiko, die anderen setzen auf hohe Rendite und damit mehr Risiko.
VL werden nur gefördert, wenn der Arbeitnehmer Anlageform und Unternehmen der Anlage frei bestimmen kann. Die Förderung bleibt hingegen dennoch erhalten, wenn im Tarifvertrag bestimmte Anlageformen ausgeschlossen werden.
Um VL zu bekommen, müssen Arbeitnehmer eigens einen VL-Sparplan abschließen. Die gängigsten Anlageformen sind:
- Banksparplan: Bei dem Sparvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer, einmalig oder laufend über die Dauer von sechs Jahren, VL einzahlen zu lassen.
- Bausparvertrag: Bausparverträge sind ebenso wie Banksparpläne risikoarm - im Gegensatz zu Fonds. Wer Bausparen als reine Sparmöglichkeit sieht, sollte laut Stiftung Warentest darauf achten, dass der Vertrag hohe Sparzinsen, eine niedrige Bausparsumme (max. 5.000 Euro) und damit niedrige Abschlussgebühren aufweist.
VL-Sparer, die ihren Bausparvertrag zu einem späteren Zeitpunkt zum Bauen oder Modernisieren verwenden möchten, können eine höhere Mindestbausparsumme wählen. Über 10.000 Euro sollten es jedoch auch hier nicht sein. - Betriebliche Altersvorsorge: Insbesondere für VL-Sparer, die keine staatliche Förderung bekommen, ist die betriebliche Altersvorsorge einen Blick wert. Vorteil gegenüber anderen Sparformen: Die eigenen VL-Zahlungen und die des Arbeitgebers bleiben steuerfrei. Hier sollte man einfach in der eigenen Firma nachfragen, ob VL-Sparen im Betrieb möglich ist.
Gerade für VL-Sparer, die keine staatliche Förderung erhalten, ist die Anlage als betriebliche Altersvorsorge lohnend. Die Sparraten sind hierbei höher, weil keine Steuern und Sozialabgaben anfallen. Ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.500 Euro und einem VL-Arbeitgeberzuschuss von 40 Euro kann so 82,93 Euro pro Monat in seine Betriebsrente investieren. Bei Wahl einer herkömmlichen VL-Anlage müsste der Arbeitnehmer auf die Einzahlungen sowohl Steuern als auch Sozialabgaben entrichten – bei gleichem Nettogehalt könnte er daher nur 40 Euro anlegen.
Ein Nachteil der Investition der VL in die betriebliche Altersvorsorge liegt in ihrer nachgelagerten Besteuerung. Im Alter fallen auf die Auszahlungen aus der Betriebsrente Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Zudem kommt der Versicherungsnehmer erst im Ruhestand an sein Geld, kann so aber seine Rente steuerlich gefördert aufstocken.
- Der Aktienfondssparplan: Aktienfonds können höhere Renditen als Banksparpläne oder Bausparverträge erreichen. Natürlich muss man als Anleger hier auch mit Verlusten rechnen, daher sind Fonds für wirklich Risikobewusste sinnvoll. Im Gegensatz zu Bausparverträgen können Sparer auch nur bestimmte Fonds als VL-Sparplan aussuchen. Welche das sind, können Sie in unserem Fondsfinder mit der Option "VWL" leicht herausfinden.
Wer auf Aktienfonds setzt, der sollte auf Angebote achten, bei denen man monatlich nicht nur die vom Arbeitgeber finanzierten VL-Beiträge spart, sondern zusätzlich auch noch 100 Prozent des Ausgabeaufschlags bei jedem Fondserwerb. - Kapitallebensversicherung: Die Policen sollen den Einzelnen vor den wirtschaftlichen Folgen beim Eintritt von Schäden schützen. Leistungen sind finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen im Todesfall bzw. für das Alter, bei Berufsunfähigkeit, für die Ausbildung von Kindern etc. Für VL-Sparer ergeben sich bei dieser Anlage Steuererleichterungen. Der Anlagehöchstbetrag von 470 Euro kann auf verschiedene Anlageformen aufgeteilt werden (z.B. 310 Euro Bausparen + 160 Euro Lebensversicherung).
Stiftung Warentest hat einen noch detaillierten Überblick mit Vor- und Nachteilen der jeweiligen Anlageformen zusammengestellt.
Sperrfristen
Generell ist zu beachten, dass sowohl bei den Investmentfonds als auch beim Bausparen der Sparer eine Mindestbesparzeit einhalten muss. Bei VL-Investmentfonds muss er mindestens sechs Jahre sparen. Nach Ablauf der sechs Jahre bekommt er am Anfang des darauf folgenden Kalenderjahres dann das gesparte Geld ausbezahlt. Möchte er das gesparte Geld jedoch im Depot belassen um weiterhin gute Erträge zu erwirtschaften, ist das ebenfalls möglich.
Beim Bausparvertrag muss er mindestens sieben Jahre sparen. Hat er nach sieben Jahre die notwendige Bewertungszahl (ergibt sich aus Laufzeit, Bausparsumme und monatliche Rate) erreicht, kann das Geld zum nächsten festgesetzten Termin ausgezahlt werden. Hat er die entsprechende Bewertungszahl nicht erreicht, muss er den Vertrag weiterhin besparen bis diese erreicht ist.
Bei Kapitallebensversicherungen beträgt die Sperrfrist 12 Jahre. Bei Kontensparverträgen (Banksparplan) sind es sieben Jahre.
Arbeitslos - was ist jetzt mit den VL?
Wird man arbeitslos, hat man keinen Arbeitgeber mehr, der einzahlt. Dann kann man etwa mit der Bausparkasse eine "Vertragsruhe" für den Bausparvertrag vereinbaren. Die Pause wird beendet, sobald die Einzahlungen, seien sie nun vermögenswirksam oder aus eigener Tasche, fortgesetzt werden. Wer den Vertrag nicht ruhen lassen will, weil er auf staatliche Prämien nicht verzichten möchte, muss in jedem Fall auch als Arbeitsloser selber Geld einzahlen. Dafür gibt es aber keine Arbeitnehmersparzulage, sondern nur die Wohnungsbauprämie.
Die neue staatliche Förderung des Sparens
Vom Staat wird die Anlage von VL auf Investmentfonds oder Bausparverträge gefördert. Da aber nicht alle Arbeitgeber die VL in voller Höhe des förderlichen Höchstbetrages bezahlen, kann man die Differenz zum vollen Betrag freiwillig aus dem Arbeitslohn anlegen, um die volle Arbeitnehmersparzulage (ASZ) vom Staat zu bekommen.
Von April 2009 an erhalten Sparer eine höhere Prämie für Einzahlungen ihrer VL in Investmentfonds. Der staatliche Bonus steigt im nächsten Monat auf 20 Prozent von bislang 18 Prozent jährlich. "Beschäftigte können nun 480 Euro pro Jahr in Investmentfonds anlegen. Für ihre maximal förderfähigen Einzahlungen von 400 Euro im Jahr erhalten sie 80 Euro Zuschuss statt bislang 72 Euro", erläutert Rolf Duben, Vorsorgeexperte bei Delta Lloyd. Zudem können VL-Investmentsparer jetzt mehr verdienen: Ledige bis zu 20.000 Euro (vorher: 17.900) und Verheiratete bis zu 40.000 Euro (vorher: 35.800) zu versteuerndem Jahreseinkommen sind prämienberechtigt.
In Deutschland gab es Ende 2007 etwa 4,5 Millionen VL-Investmentsparpläne. Nur Bausparverträge sind bei den Bundesbürgern beliebter: 2007 wurden rund sieben Millionen Verträge mit Vermögenswirksamen Leistungen bespart. Insgesamt haben in Deutschland mehr als 20 Millionen Arbeitnehmer Anspruch auf VL. Je nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zahlt der Arbeitgeber bis zu 40 Euro monatlich.
Die ASZ müssen Sie jährlich mit der Steuererklärung beantragen. Dazu müssen Sie eine Bescheinigung des Geldinstituts der Anlage N Ihrer Steuererklärung hinzufügen. Die Wohnungsbauprämie beantragen Sie über Ihre Bausparkasse. Das Finanzamt zahlt die Fördersumme am Ende der siebenjährigen Sperrfrist in den Vertrag ein.

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