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Versicherer muss nicht umfassend beraten
5.07.07Wer eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung abschließt, kann nicht damit rechnen, dass er eine umfassende Beratung bekommt.
Das wird mit Blick auf einen aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln klar. In dem Fall betonten die Richter, dass Versicherer keine allgemeine Beratungs- und Belehrungspflicht hätten und nicht zu einer umfassenden Vermögens- und Anlageberatung verpflichtet seien.
Etwas anderes könne nur gelten, wenn der Antragsteller konkrete Fragen stellt oder offensichtlich falsche Vorstellungen hat. Grundsätzlich gilt den Angaben zufolge jedoch: Je fachkundiger der Kunde auftritt, umso weniger ist der Vertreter zur Beratung verpflichtet.
In dem Fall hatte der Vertreter den Antragsteller nicht auf die steuerlichen Vorteile eines Prämiendepots hingewiesen. Dadurch waren unnötigerweise Kapitalertragssteuern angefallen.
(Quelle: ddp)

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