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Pflegeversicherung

Versicherung: Beiträge für Kinder in der Ausbildung absetzen

23.05.11

Seit 2010 können Beiträge für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung besser von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt auch für die Beiträge der Kinder, wenn diese studieren oder eine Ausbildung absolvieren.

Die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung eines Kindes können Eltern damit uneingeschränkt als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. hin. Es spielt dabei keine Rolle, wer Versicherungsnehmer ist und die Beiträge tatsächlich bezahlt. Entscheidend ist vielmehr, dass die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nachkommen. Dies kann durch finanzielle Zuwendung oder auch durch Sachleistungen geschehen, indem sie beispielsweise Verpflegung und Unterkunft stellen.

Steuerzahler haben im Übrigen das Recht, selbst zu entscheiden, ob die Eltern oder die Kinder die Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung geltend machen - in den meisten Fällen wird der steuerliche Vorteil bei den Eltern jedoch größer sein, weil sie ein höheres Einkommen haben als der Nachwuchs in Ausbildung.

dapd