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Kfz-Versicherung

Versicherung deckt Windschäden ab

8.10.08

Herbst und Wind, das gehört zusammen - insbesondere auf Brücken, Bergkuppen oder in Waldschneisen. Die Autofahrer müssen sich darauf einstellen, sonst kann es für sie teuer werden.

Darauf verweisen Fachleute der Arag-Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf. Besondere Umsicht gilt dem Seitenabstand. Wer zum Überholen ansetzt, sollte sich darauf einstellen, von starkem Seitenwind erfasst zu werden, sobald sein Fahrzeug den Windschatten des überholten Autos verlassen hat. Je größer die Windangriffsfläche, desto heftiger spürbar wird der Seitenwind. Also muss besondere Vorsicht beim Überholen von Lkw, Vans und Wohnmobilen gelten.

Wem bei Sturm Schäden am Wagen durch umherfliegende Äste, Dachziegel oder gar Bäume entstanden sind, wird von den Versicherungsexperten beruhigt. Diese Schäden seien durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Der Schutz gelte auch für parkende Autos.


(Quelle: ddp:)