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Versicherung will Schaden ohne Verzögerung prüfen
20.05.11Wer einen Haftpflichtschaden erst nach drei Monaten meldet, muss damit rechnen, dass die Haftpflichtversicherung leistungsfrei wird und den Schaden nicht regulieren muss.
Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Az. 20 U 16/10) hervor. In dem Fall hatte der 13-jährige Sohn der Versicherten eine Benzinlache angezündet und dabei einen Menschen verletzt. Die Versicherung wollte den Schaden nicht regulieren, weil die Eltern mit der Schadensmeldung zu lange gewartet hatten. Die Eltern zogen vor Gericht, verloren dort aber, weil die Richter die Versicherung im Recht sahen.
Die Interessen der Haftpflichtversicherung werden durch die verspätete Anzeige ernsthaft gefährdet, da ihr die Möglichkeit genommen wird, Untersuchungen über die Einsichtsfähigkeit des Kindes anzustellen, welche darüber entscheidet, ob und wie der Schaden zu regulieren ist. Weil es aber auf die Einsichtsfähigkeit zum Tatzeitpunkt ankommt, müssen diese Untersuchungen zeitnah zum Schaden erfolgen. Das Versäumnis müssen sich die Eltern zurechnen lassen.
dapd

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