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Versicherung zahlt keine fortgesetzten Behandlungen
28.08.08Wer nach Vertragsbeginn in der Krankenversicherung eine bereits begonnene kieferorthopädische Behandlung fortsetzt, kann nicht verlangen, dass die Kosten von der neuen Krankenversicherung ersetzt werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Stuttgart hervor.
Denn für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, besteht grundsätzlich keine Leistungspflicht des gewählten Krankenversicherers. Dem Versicherten wurde hier zum Verhängnis, dass mehrere Behandlungsakte im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung als eine Behandlung zählen, der ein Gesamtplan zugrunde liegt.
Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Antragsteller vor Vertragsschluss gegenüber seinem Agenten darauf hingewiesen hatte, dass eine Behandlung begonnen wurde. Eine Rückwärtsversicherung wäre nach Meinung der Richter in einem solchen Fall sittenwidrig. (AZ: 18 O 2/07)
(Quelle: ddp)

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