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Haftpflichtversicherung

Versicherungen für die kalte Jahreszeit

11.01.11

Wenn draußen Schnee fällt, tut die Tasse Tee drinnen gut - genauso wie die passende Versicherung, wenn sich der Nachbar vor der Tür das Bein bricht, die Wasserleitung einfriert ...

Wenn winterliche Stürme Schäden an Ihrer Immobilie anrichten, ist in aller Regel die Wohngebäudeversicherung zuständig. Und auch bei eingefrorenen Leitungen zahlt die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Haus und fest damit verbundenem "Zubehör". Allerdings nur, wenn das Gebäude angemessen beheizt wird. Wichtig in Gegenden mit hohem Schneeaufkommen: Schäden durch Schneedruck werden nicht von der normalen Wohngebäudeversicherung übernommen. Um ein durch hohe Schneelast eingestürztes Dach kümmert sich die Elementarschadenversicherung, die zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden muss.

Der Hausrat kann ebenfalls gegen winterliche Probleme wie Sturm, Schnee und Eis geschützt werden. Auch bei der Hausratversicherung gilt jedoch: Naturereignisse wie Überschwemmung oder Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen müssen über eine Elementarschadenversicherung separat abgesichert werden und sind nicht Bestandteil der klassischen Hausratversicherung.

Gerade im Winter ist ein Haftpflichtschaden schnell passiert, wenn zum Beispiel jemand vor Ihrer Tür auf eisglatter Straße ausrutscht und sich verletzt. Und auch bei Sturm kann ein herunterfallender Dachziegel einen Passanten treffen und verletzen. Mieter (sofern sie beispielsweise eine Streupflicht trifft) und Eigentümer von Einfamilienhäusern brauchen lediglich eine private Haftpflichtversicherung, damit solche Schäden übernommen werden - bei Besitzern von Mehrfamilienhäusern muss dagegen eine Grundbesitzer-Haftpflicht abgeschlossen werden.

Auch ohne Blitzeis und schneebedeckte Straßen sorgen Stürme und Nebel für ein erhöhtes Unfallrisiko. Bei Sturmschäden am Auto besteht in der Kfz-Versicherung Schutz über die Teilkasko, bei Unfallschäden am eigenen Auto greift die Vollkaskoversicherung. Ganz wichtig beim Schutz des Autos: Je nach Grad des Verschuldens können die Versicherer Ersatzleistungen zusammenstreichen. Wer etwa jetzt im Winter mit Sommerreifen in den Winterurlaub fährt, wird Probleme haben, seinen Vollkaskoschaden ersetzt zu bekommen.

dapd