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Versicherungskunden auf unwirksame Klauseln hinweisen
3.08.10Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte kürzlich Bedingungen in Kapitallebensversicherungen für unwirksam erklärt. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) will die Gesellschaften verpflichten, ihre Kunden in solchen Fällen zu informieren.
Die Verbraucherschützer beziehen sich dabei auf ein Urteil, das die Verbraucherzentrale Hamburg für Versicherungskunden erstritten hatte. In den Prozessen ging es um Nachforderungen aus gekündigten Kapitallebensversicherungen der Gesellschaften Deutscher Ring, Generali, Signal Iduna und der Ergo-Gruppe. "Wenn solche, im aktuellen Urteil für unwirksam erklärte Klauseln verwendet wurden, sollte es allen Kunden möglich sein, ohne finanziellen Nachteil vom Vertrag zurückzutreten oder diesen neu formuliert fortzuführen", fordert Vorstand Gerd Billen.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte entschieden, dass die von den vier beklagten Versicherern verwendeten Klauseln zur Kündigung, zur Freistellung von Beiträgen und zum Stornoabzug intransparent und damit unwirksam sind. Es bestätigte damit die Vorinstanz, das Hamburger Landgericht. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Da die Verbraucherschützer davon ausgehen, dass weitere Versicherungsunternehmen die beanstandeten Klauseln verwenden, messen sie dem Urteil grundsätzliche Bedeutung bei. Versicherungen, die nicht mit vor Gericht standen, sind allerdings zunächst nicht zum Handeln verpflichtet.
"Unwirksame Klauseln darf es in Versicherungsverträgen nicht geben. Wir fordern alle Versicherer auf, freiwillig auf betroffene Kunden zuzugehen.", so Billen. Außerdem will er die Unternhmen bewegen, wirtschaftliche Schäden zu kompensieren, die Verbrauchern durch Kündigung, Beitragsfreistellung oder Stornoabzüge entstanden sind.
Informationspflicht bei BGH-Urteilen
Damit zumindest höchstrichterliche Entscheidungen unmittelbar positive Auswirkungen für Verbraucher haben, verlangt der VZBV außerdem eine gesetzliche Informationspflicht bei Grundsatzurteilen des BGH in Verbandsklageverfahren. "Wenn das Gericht eine Vertragsklausel für unwirksam erklärt, muss es definieren, welche Ansprüche daraus für Verbraucher erwachsen. Um einen Ausgleich für geschädigte Anleger sicherzustellen, sind Anbieter zu verpflichten, betroffene Kunden aktiv zu informieren", so Billen.
Eine solche Regelung wäre im Unterlassungsklagegesetz rechtlich zu verankern. Jedes Jahr werden mehrere Millionen Kapitallebensversicherungen gekündigt. Durch die Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten Jahre und durch Abzüge bei einer Stornierung entstehen Verluste, wenn Kunden den Vertrag vorzeitig aufheben.

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