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Todesfallschutz

Versicherungsmathematiker warnen vor Unisex-Tarifen

10.11.10

Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs will der unterschiedlichen Einstufung der Geschlechter bei vielen Versicherungn an den Kragen. Die Deutsche Aktuarvereinigung warnt vor den Folgen der Gleichstellung.

Bisher dürfen die europäischen Versicherer ihre Tarife geschlechtsspezifisch kalkulieren, da Frauen und Männer mit unterschiedlichen Risiken behaftet sind. Um dies zu ermöglichen, gibt es bislang eine Ausnahmeregelung vom EU-Gleichbehandlungsgebot.

Geschlechtsspezifische Tarife schlagen vor allem in der Lebens- und Krankenversicherung aber auch in der Schadenversicherung zu Buche. So sind zum Beispiel private Rentenversicherungen für Frauen entsprechend ihrer längeren Lebenserwartung teurer. Umgekehrt müssen Männer in der Risikolebensversicherung mehr zahlen. In der KfZ-Versicherung müssen sich junge Frauen nicht an den höheren Kosten einer riskanten Fahrweise junger Männer beteiligen. Über diese Praxis entscheidet derzeit der EuGH.

EuGH-Generalanwältin kämpft für Gleichbehandlung

Die zuständige Generalanwältin Juliane Kokott hält sie für rechtswidrig und hat sich in ihrer Empfehlung an die Richter für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Tarifierung von Versicherungsprodukten ausgesprochen. Versicherungsrisiken, die sich allenfalls statistisch mit dem Geschlecht in Verbindung bringen ließen, dürften auf die Kalkulation keinen Einfluss haben. Faktoren wie der Beruf, die Ernährung und die übrigen Lebensumstände sollten die wesentlichen Kalkulationsmerkmale liefern.

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), in der sich Versicherungsmathematiker organisieren, widerspricht dieser Auffassung und warnt vor den Folgen einer gesetzlich erzwungenen Gleichbehandlung zwischen Frauen und Männern trotz statistisch nachgewiesener Unterschiede. Zurzeit lebten Frauen nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes im Schnitt ca. fünf Jahre länger als Männer, diese Differenz hätte man bereits im Jahr 1962 beobachten können. Die Annahme von Generalanwältin Kokott, die Angleichung der Lebensumstände von Frauen und Männern führe auch zu einer Verringerung des Unterschieds in der Lebenserwartung führt, sei somit nicht nachweisbar, so die DAV.

DAV hält geschlechtsspezifische Tarife für elementar

Nach Auffassung der Versicherungsmathematiker ist es auch in Zukunft zwingend notwendig, die geschlechterabhängige Lebenserwartung sowie weitere in der Vergangenheit beobachtete statistische Unterschiede zu berücksichtigen. Der Frauentarif in der KfZ-Versicherung könne beispielsweise nicht mehr angeboten werden, da in der Kalkulation von einem identischen Fahrverhalten von jungen Männern und jungen Frauen ausgegangen werden müsse. In der Lebensversicherung, insbesondere der privaten Rentenversicherung, sei die unterschiedliche Kalkulation der Tarife nach dem Geschlecht elementar.

Insbesondere die Forderung Kokotts, nach einem Übergangszeitraum von drei Jahren auch bei bestehenden Verträgen eine geschlechtssspezifische Differenzierung nicht mehr zu erlauben, sieht die DAV kritisch. Die Kosten lägen alleine in der Lebensversicherung nach Schätzungen jenseits von 30 Milliarden Euro und würden zu dramatischen Finanzierungsschwierigkeiten bei den deutschen Lebensversicherern führen, so die Deutsche Aktuarvereinigung

nh