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Versicherungsschutz im Ehrenamt
24.10.07In Deutschland engagieren sich 23 Millionen Menschen freiwillig in Kirchengemeinden, Kultur- und Sportsvereinen oder in Bürgerinitiativen. Ein entsprechender Versicherungsschutz ist dabei ein Muss.
Die ARAG-Versicherung weist deshalb darauf hin, dass die wichtigsten Versicherungen für ehrenamtlich Tätige die Unfall- und Haftpflichtversicherung seien.
In vielen Fällen ist den Angaben zufolge der Unfallversicherungsschutz von Ehrenamtlichen durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Da jedoch nicht alle freiwilligen Tätigkeiten dem gesetzlichen Versicherungsschutz unterliegen, mache es Sinn, möglicht rasch abzuklären, ob überhaupt und in welcher Form Versicherungsschutz besteht.
Einige Bundesländer haben, um das soziale Engagement ihrer Bürger zu unterstützen, Sammelverträge mit Versicherungen abgeschlossen. Diese unterstützen laut ARAG alle ehrenamtlich Tätigen, die weder gesetzlich noch privat unfallversichert sind.
Die gesetzliche Haftung für verursachte Schäden gelte nicht nur im privaten Bereich, sondern auch im Ehrenamt. Daher sei es besonders sinnvoll, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Nur in wenigen Ausnahmen sei diese nicht immer auf die freiwillige Tätigkeit übertragbar: Bei Ehrenämtlern, die ihre Arbeit bei Städten und Kommunen oder in einer leitenden Vereinsposition ausüben, bestehe die Möglichkeit einer gesonderten Versicherung über ihre Organisation.
(Quelle: ddp)

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