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Versicherungsschutz von Hunden in der Urlaubszeit
1.09.08In der Urlaubszeit müssen Hunde oft zu Hause bleiben und kommen bei Freunden oder Nachbarn unter. Der Bund der Versicherten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine solche Betreuung versicherungsrechtlich Konsequenzen haben kann.
Wichtig ist, dass der Halter eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Denn die trägt Schäden, wenn der versicherte Hund etwas anstellt. Wer selbst gerne einmal fremde Tiere übernimmt, sollte zu seinem eigenen Schutz am besten über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen, in der auch das "Hüten fremder Hunde" ausdrücklich enthalten ist.
Das ist nach Auskunft des Bundes der Versicherten vor allem dann wichtig, wenn der Tierhalter keine Haftpflicht für seinen Hund abgeschlossen hat. Dann kann der "Hunde-Sitter" nämlich Ansprüche Dritter gegen sich selbst erfolgreich abwehren oder einen Schaden regulieren lassen.
(Quelle: ddp)

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