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Versicherungsvermittler im Clinch mit dem Bundessozialministerium
8.05.09Zwischen der Mehrheit der Versicherungswirtschaft und der Regierung herrscht Streit über die Ausrichtung der Finanzdienstleistungen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) verwahrt sich gegen Kritik an der Vermittlung auf Provisionsbasis.
In einer Meldung des BVK heißt es. „Mit Betroffenheit und Empörung“ habe der Verband die vom Bundessozialministerium erstellte und von der Bundesregierung herausgegebene Broschüre „Checkheft Altersvorsorge – Der Verbraucherleitfaden zum passgenauen Vertragsabschluss“ aufgenommen. In dem Leitfaden findet sich eine Passage, die Verbraucher auf mögliche Wirkungen von Provisionen bei der Lebensversicherungs- und Fondsvermittlung hinweist: „Die finanziellen Anreize der Anbieter dürften nicht wenige Vermittler bei ihren Produktempfehlungen beeinflussen.“ Durch solche Einschätzungen, so der BVK weiter, werde der ganze Berufsstand der Versicherungskaufleute mit der Unterstellung diffamiert, dass er Produkte allein abhängig von der Höhe seiner Provisionen und nicht im Kundeninteresse vermittelt.
„Diese Unterstellung ist einmalig und stellt eine Herabwürdigung der Versicherungskaufleute dar“, konstatiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die Broschüre ignoriert zudem in ihrem rufschädigenden Charakter die Tatsache, dass die meisten deutschen Versicherungsvermittler so genannte Ausschließlichkeitsvertreter sind, die nur Produkte eines Versicherungsunternehmens anbieten. Daher haben die Versicherungskaufleute gar keine Möglichkeiten, nach der Höhe der Provisionen unterschiedlicher Unternehmen Produkte zu vermitteln.“
Ausschließlichkeitsvertreter sind durch einen Agenturvertrag an ein Unternehmen gebunden. Den Hinweis aus der Altersvorsorge-Broschüre sollten Kunden dennoch bei einer Beratung durch diese gebundenen Vermittler nicht außer acht lassen. Anders als der BVK darstellt, kann auch die Produktauswahl von Provisionsinteressen gesteuert sein.
Nur als ein Nachkarten seitens des Ministeriums sehen es der BVK und die durch ihn vertretenen 40.000 Versicherungskaufleute, dass das „Checkheft Altersvorsorge“ zudem eine Offenlegung von Provisionssätzen propagiert. Denn das Veröffentlichen von Provisionen hatte im Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes schon 2005 keine Mehrheit erhalten.
Gerade das VVG und die mit ihm eingeführte Informationspflichtenverordnung gewährleisten umfangreiche Beratungs- und Dokumentationspflichten, die Versicherungsvermittler in ihrem täglichen Kundenkontakt aufbringen. Der BVK schätzt, dass diese neue Verordnung allein die Versicherungsvermittler jedes Jahr mit über einer halben Milliarde Euro belastet. „Von provisionsgesteuerter Vermittlung kann deshalb überhaupt keine Rede sein“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Die Broschüre des Sozialministeriums und eine im Dezember vom Verbraucherschutzministerium vorgestellte Studie deuten darauf hin, dass die Bundesregierung die Honorarberatung zu Lasten der Vermittlung auf Provisionsbasis fördern möchte. Honorarberater machen nur einen verschwindend kleinen Teil der Finanzdienstleister aus und erhalten keine Vergütung von den Versicherungen und Fondsgesellschaften. Sie stellen dafür dem Kunden eine Rechnung, egal ob jener einen Vertrag abschließt oder nicht.
tr

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