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Private Rentenversicherung

Versicherungsverträge sollten regelmäßig auf Aktualität geprüft werden

9.09.08

Schließt man eine private Rentenversicherung ab und gibt als Bezugsberechtigten im Falle des eigenen Todes den Ehepartner an, bekommt dieser auch das Geld, wenn die Ehe zu dem Zeitpunkt bereits geschieden war. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Die Benennung eines Bezugsberechtigten ist eine Erklärung, die im Zweifelsfall ausgelegt werden muss. Dabei gilt die Situation, in der die Erklärung abgegeben wurde.

 

Die Auslegung führte in dem verhandelten Fall zu dem Ergebnis, dass zum Zeitpunkt der Erklärung mit Sicherheit der damalige Ehegatte gemeint war. Diese Erklärung wird bei einer etwaigen Scheidung der Ehe nicht automatisch unwirksam, so die Bundesrichter.

 

Für eine wirksame Änderung der ursprünglichen Bezugsberechtigung zugunsten des Klägers wäre eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Versicherer erforderlich gewesen, die aber nicht erfolgt ist.

 

Das Urteil zeigt, wie sinnvoll es ist, Versicherungsunterlagen von Zeit zu Zeit auf Aktualität zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

 

(Quelle: ddp)