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Vertrieb geschlossener Fonds wird nur maßvoll reguliert
17.09.10Die Bundesregierung wollte eigentlich den Vertrieb von geschlossenen Fonds mit strengen Auflagen versehen. Daraus wird voraussichtlich nichts, weil sich die Lobby durchgesetzt hat. Eine wichtige Finanzierungsform von Schiffen, Flugzeugen oder Solarkraftwerken bleibt erhalten.
Im Mai dieses Jahres legte das Finanzministerium den ersten Gesetzesentwurf zur "Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes" vor, der der Vermittlerbranche den Atem stocken ließ. Ein großer Teil der Verkäufer dieser Anlageform hätte entweder aufgeben müssen oder seine Selbstständigkeit verloren.
Vorausgegangen waren diesem neuen Gesetzesentwurf die jahrelangen Klagen des Deutschen Anlegerschutzbundes und anderer Verbände hinsichtlich des grauen Kapitalmarktes, der alle unregulierten und wenig regulierten Anlageformen umfasst. Durch unseriöse Finanzvermittler und zweifelhafte Anlageprodukte sollen laut Anlegerschutzbund jährlich bis zu 30 Milliarden Euro Schaden entstanden sein. Ins gleiche Horn bläst auch das Bundeskriminalamt, das allein für das Jahr 2009 mehr als 18.000 Fälle von Betrug und Untreue in diesem Bereich zählt. Unter diesen Geschädigten waren auch immer wieder Käufer geschlossener Fonds, obwohl seit einigen Jahren die Initiatoren dieser Fonds einer staatlichen Kontrolle unterlagen, was die Haftung für das Prospekt des Anlageprojekts betrifft.
Insbesondere für den Sektor geschlossene Fonds bedeuteten die angedachten Gesetzesänderungen drastische Einschnitte. Der graue Kapitalmarkt sollte zukünftig völlig ausgetrocknet werden. Dazu plante das Ministerium, geschlossene Fonds künftig anderen Finanzinstrumenten im Sinne des Kreditwesengesetzes gleichzustellen. Als Folge davon wäre der Vertrieb dieser Finanzinstrumente nur noch Kreditinstituten und anderen Finanzdienstleistern, die über eine Erlaubnis nach Kreditwesengesetz verfügen, gestattet.
Verbandschef: Diese Regulierung schon bei Banken gescheitert
Der gesamte Vertrieb geschlossener Fonds würde somit zukünftig unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) fallen. Die Marktwächter würden auch darüber wachen, dass die Vermittler eine ausreichende Qualifikation besitzen. Zusätzlich sollte die Bafin umfangreiche Kontrollmöglichkeiten der Vertriebstrukturen erhalten. Damit sollte sie möglichst früh einschreiten, wenn beispielsweise Anreizsysteme, die das Interesse des Kunden maßgeblich beeinflussen können, aufgesetzt beziehungsweise angewendet werden.
Bei Verstößen, die durch die Bafin aufgedeckt werden, sollte es dieser ermöglicht werden, zukünftig strengere Sanktionen zu verhängen. Dafür plante man, neue Ordnungswidrigkeitentatbestände im Wertpapierhandelsgesetz zu verankern. Die Sanktionen sollten übrigens nicht nur bei klaren Verstößen zum Tragen kommen, sondern auch bei Verfehlungen wie mangelhaften Beratungsleistungen. Darüber hinaus war eine deutliche Erhöhung der Anforderungen an Verkaufsprospekte angedacht. Insbesondere der Bereich Kosten und die Interessenlagen von Initiatoren und Gesellschaftern sollten wesentlich transparenter und damit verbraucherfreundlicher werden.
Fondsinitiatoren, Vermittler und ihre Verbände sahen sich durch diese Pläne bedroht. Als gravierendster Einschnitt ergab sich, dass der Vertrieb geschlossener Fonds künftig für unabhängige Berater beziehungsweise Vermittler nicht mehr möglich wäre. Frank Rottenbacher, Vorstandsmitglied des Bundesverband Finanzdienstleistungen (AfW), machte diesbezüglich seine Zweifel deutlich. Wenn geschlossene Fonds nach den neuen Regularien zukünftig als Finanzinstrumente eingestuft würden, dürften sie nur noch unter einem Haftungsdach vertrieben werden. Allerdings sei diese Vorgehensweise bereits bei den Banken gescheitert, so dass er darin keine echte Möglichkeit sehe, den Privatanleger vor einer falschen Beratung zu schützen.
Geschlossene Fonds als Finanzinstrument, aber mit Ausnahmeregelung
Um seine Interessen auch in Berlin durchzusetzen, startete der AfW eine Protestaktion, bei der über 4.000 Unterschriften aus der Branche gesammelt wurden. Zusätzlich verfasste man gemeinsam mit dem Verband geschlossene Fonds (VGF) einen Protestbrief an verschiedene Bundestagsabgeordnete. Die Bemühungen verfehlten ihre Ziele nicht. Zur Sommerpause 2010 herrschte in der Bundesregierung Uneinigkeit über die Durchsetzung des neuen Gesetzesentwurfs.
Anfang September war es schließlich soweit: Die Bundesregierung einigte sich auf den Umfang der Reformen im grauen Kapitalmarkt. Dabei schloss man einen Kompromiss zwischen den Planungen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), zukünftig eine Aufsicht der BaFin bei geschlossenen Fonds einzusetzen, und den Gegenpostitionen des Bundeswirtschaftsministern Rainer Brüderle (FDP), der eine mittelstandsfreundlichere und mit weniger Bürokratie behaftete Lösung forderte. Dieser Kompromiss stellt sich folgendermaßen dar.
Geschlossene Fonds gelten zukünftig als Finanzinstrumente, womit der Vertrieb grundsätzlich unter die Aufsicht der BaFin fällt. Allerdings wird es eine Ausnahmeregelung geben, die grundsätzlich für alle freien Vermittler gilt. Sie ähnelt der Ausnahmeregelung, die bereits seit einiger Zeit für Anlageberater gilt, die sich ausschließlich auf den Vertrieb von Investmentfonds spezialisiert haben. Damit ist der ursprünglich geplante Entwurf von Bundesfinanzminister Schäuble zumindest teilweise vom Tisch, was bedeutet: Vermittler von geschlossenen Fonds können auch zukünftig unabhängig bleiben.
Verbraucherschützer: Keine präventiven Erfolge möglich
Die geschätzten 70.000 Finanzvermittler in diesem Bereich in Deutschland müssen sich jedoch auf einen härteren Kurs einstellen. Das Vorlegen eines Sachkundenachweises sowie der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung werden wohl obligatorisch sein, ebenso im Vergleich zur Vergangenheit wesentlich umfangreichere Dokumentations- und Beratungspflichten.
Verbraucherschützer sind nicht ganz mit diesem Gesetzeskompromiss zufrieden. Lars Gatschke, Finanzexperte im Bundesverband der Verbraucherzentralen, sagt: "Da die Gewerbeaufsicht regional organisiert ist, befürchten wir zukünftig ein Aufsichtsarbitrage. Das bedeutet: Unseriöse Vermittler verlegen ihr Gewerbe einfach dahin, wo eine laxere Aufsicht besteht. Außerdem fungiert die Gewerbeaufsicht eher als Feuerwehr, die erst dann einschreitet, wenn es wirklich brennt. Bei einer flächendeckenden Überwachung durch die BaFin dagegen könnten auch präventive Erfolge erzielt werden."
Ähnlicher Ansicht ist auch der Zentrale Kreditausschuss, welcher aus den Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft besteht. Laut seiner Meinung ist ein einheitliches Schutzniveau für Anleger mit dem vorliegenden Gesetzeskompromiss nicht erreichbar, dieses könnte wesentlich besser durch eine bundesweit konzentrierte Aufsicht erzielt werden. Aufwind für den Verbraucherschutz kommt auch aus Brüssel. 2011 tritt eine neue EU-Richtlinie hinsichtlich der Verwaltung alternativer Investmentfonds in Kraft. Dadurch werden auch die Anbieter geschlossener Fonds stärker in die Pflicht genommen.
von Markus Wilde

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