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Vor Umzug Haftpflichtfrage klären
22.06.10Vor einem Umzug sollte man der Hausratversicherung Datum und Adresse bekannt geben, damit lückenloser Schutz besteht. Und fragen Sie Umzugshelfer nach ihrer Haftpflichtversicherung.
Umziehen ist eine teure Angelegenheit: Neben Mietkaution und Renovierungskosten fallen meist auch Ausgaben für neue Möbel an. Kaum verwunderlich, dass viele daher für ihren Umzug lieber Freunde und Verwandte mobilisieren, als ein Umzugsunternehmen zu beauftragen. "Lässt dann allerdings der hilfsbereite Freund die teure Lampe fallen, zahlt dessen private Haftpflichtversicherung nur, wenn Schäden aus Gefälligkeitshandlungen mitversichert sind", warnen Experten der Ergo Versicherungsgruppe.
Die meisten aktuellen Tarife schließen mittlerweile auch derartige Malheurs ein. Viele sehen aber eine Höchstsumme vor, bis zu der die Versicherung für zerstörte oder beschädigte Gegenstände aufkommt. Sie liegt zwischen 2.500 und 30.000 Euro. In den Versicherungsbedingungen der privaten Haftpflichtversicherung lautet die Formulierung wie etwa bei der HUK24: "Der Versicherer wird bei Personen- und Sachschäden aus einer Gefälligkeitshandlung gegenüber dem Geschädigten keinen Haftungsverzicht für einfache Fahrlässigkeit einwenden, soweit kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist."
Hausratversicherung gilt übergangsweise in beiden Wohnungen
Ein Umzugsunternehmen dagegen unterliegt dem Güterkraftverkehrsgesetz, das ihm eine Haftpflichtversicherung vorschreibt. Abhängig vom Umzugsvolumen haftet eine Möbelspedition mit einem so genannten Grundhaftungsbetrag von 620 Euro pro Kubikmeter. Allerdings nur, wenn der Spediteur mit seinen Helfern wirklich alles selbst erledigt, angefangen vom Kistenpacken bis zum Transport in die neue Wohnung.
Die Hausratversicherung geht mit dem Umzug auf das neue Zuhause über – der Versicherte muss seine Versicherung spätestens bei Einzug in die neue Wohnung informieren“, ergänzen die Ergo-Experten. Wichtig sind dabei die Angabe der Wohnfläche des neuen Heims sowie die aktuelle Versicherungssumme, die sich eventuell durch die Anschaffung neuer Möbel erhöht hat. Der Versicherungsschutz wird entsprechend den neuen Verhältnissen angepasst. Während des Umzugs und bis zwei Monate nach Umzugsbeginn gilt der Hausratversicherungsschutz dann sogar in beiden Wohnungen, sofern sie sich in Deutschland befinden. Danach umfasst der Schutz dann nur noch die neue Bleibe. Geht der Umzug ins Ausland, gilt die Versicherung noch zwei Monate für die alte Unterkunft und erlischt dann automatisch.

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