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Vorerkrankungen: Beweislast liegt beim Versicherten
10.05.07Gibt es Streit mit der Versicherung, sollte der Kunde stets dafür sorgen, dass seine Angaben genau nachprüfbar sind.
Das kann nach einem Urteil des Landgerichts Köln zum Beispiel entscheidend sein, wenn die Versicherung den Rücktritt erklärt, weil Vorerkrankungen verschwiegen wurden.
In dem besagten Fall hatte ein Mann nach Meinung seiner privaten Kasse falsche Angaben zum Gesundheitszustand gemacht. Daraufhin erklärte die Versicherung den Rücktritt vom Vertrag.
Der Mann hatte sich darauf berufen, dass die entscheidende Krankheit außerhalb des im Antragsformulars erfragten Fünf-Jahreszeitraums gelegen habe.
Diese Behauptung alleine reicht dem Gericht zufolge jedoch nicht aus. Vielmehr müsse sie mit "genau nachprüfbaren Angaben" verifizierbar gemacht werden.
Fehle es an einer derartigen Überprüfbarkeit, sei der Rücktritt begründet, urteilten die Richter.
(Quelle: ddp)

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