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Vorteil für Riester-Verträge, selbst ohne Förderung
27.11.08„Riestern“ ohne Förderung klingt wie Schwimmen in der Badewanne. Dabei kann ein ungeförderter Riester-Fondssparplan für Selbstständige eine Alternative zum normalen Fondssparen sein.
Die meisten Selbstständigen sind bestenfalls über Ehegatten mittelbar förderberechtigt bei der Riester-Rente. Viele beschäftigen sich deshalb nicht mit dem Thema. Die Zeitschrift „Finanztest“ findet in ihrem Dezemberheft einen triftigen Grund für Unternehmer, Riester-Fondsparpläne doch nicht links liegen zu lassen.
Jeder kann entweder einen nach Riester-Kriterien zertifizierten Vertrag ganz ohne Förderung abschließen oder einen geförderten Vertrag überbezahlen. Für die nicht geförderten Beiträge gelten etwas andere Richtlinien.
Der Sparer kann sie nicht von der Steuer absetzen, andererseits kann er sich das Vermögen im Alter auf einen Schlag auszahlen lassen. Hintergrund für den Tipp von Finanztest ist – wie so häufig in diesem Jahr – die Abgeltungssteuer.
Kursgewinne aus einem normalen Fondssparplan unterliegen zukünftig der Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Dagegen wird der Riester-Fondssparplan wie eine Lebensversicherung versteuert, wenn er mindestens 12 Jahre bespart und frühestens mit 60 Jahren ausgezahlt wurde. Auf die Hälfte der Kursgewinne ist der individuelle Steuersatz fällig.
Bei einer Einmalzahlung aus einem lang laufenden Sparplan kommt der Anleger schnell in die Regionen des Spitzensteuersatzes. Trotzdem fährt er besser als mit der Abgeltungssteuer.
Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) wünscht sich eine solche Regelung für alle lang laufenden Fondssparpläne, nicht nur für die ungeförderten Riester-Verträge. Der Sparer solle nicht auf bestimmte Produkte eingeschränkt sein, sondern frei aus allen Fonds auswählen können.
tr

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