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Wahlkampf für den Verbraucherschutz
20.04.09Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mischt sich in den Bundestagswahlkampf ein und legt ihr Zehn-Punkte-Programm vor. Auch Versicherungen, Banken und Stromanbieter sollen transparenter werden.
Selbst wer heute 45 Jahre in die Rentenkasse einzahlt, muss noch privat fürs Alter vorsorgen. Dann aber seien Verbraucher mit hoch komplexen Produkten konfrontiert, die sie nicht durchschauen können. Das gelte bei der Geldanlage ebenso wie für Versicherungen oder Baufinanzierungen, schreibt die VZBV in ihrem Papier zur Bundestagswahl.
„Verantwortlich hierfür sind ineffiziente Produkte, komplexe Verbraucherinformationen, mangelnder Wettbewerb, unfaire Vertriebsmethoden und provisionsgesteuerter Vertrieb.“ Verbraucher in Deutschland verlieren jährlich 20 bis 30 Milliarden Euro durch nicht bedarfsgerechte Beratung. Zu diesem Ergebnis kam eine Studie des Bundesverbraucherministeriums, die allerdings von mehreren Seiten scharf kritisiert worden war.
Der Verband bemängelt ein Kontrolldefizit, weil die einzelnen Vermittlergruppen unterschiedlich überwacht und kontrolliert würden. So legt ein Versicherungsberater den Kunden ein Beratungsprotokoll vor, für einen Anlageberater besteht die gesetzliche Pflicht hingegen nicht. Deshalb sollten - so die Forderung - alle Vermittler gleichen Regeln hinsichtlich Qualifikation, Zulassung, Transparenz und Absicherung bei Vermögensschäden unterliegen. Ein Sachkundenachweis muss nach Ansicht der Verbraucherschützer obligatorisch werden. Zudem sei die Finanzaufsicht zu stärken und in einer zentralen und schlagkräftigen Behörde zu bündeln. „Kein Produkt und kein Anbieter von Finanzdienstleistungen dürfen mehr unbeaufsichtigt bleiben.“
Auch die Stromanbieter stehen unter Beobachtung der VZBV. Für eine dreiköpfige Familie seien die Stromkosten in den vergangenen neun Jahren um 55 Prozent gestiegen. Die Krux besteht für den Verband im fehlenden Wettbewerb. „Kurzfristiges Ziel im Strom- und Gasmarkt ist und bleibt daher die Etablierung einer funktionierenden Wettbewerbsordnung.“


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