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Warum Unisex-Tarife einige Versicherungen teurer machen könnten
2.03.11Verbraucherschützer watschten die Versicherer ab für deren These, dass mit Unisex-Tarifen das Prämienniveau steigen könnte. Es gibt aber Gründe für die Annahme.
Der Bund der Versicherten wird in seiner Pressemitteilung deutlich: "Dampfplauderei" sei die Hypothese der Versicherungsbranche, dass die Umstellung von geschlechterspezifischen auf einheitliche Tarife zu einem insgesamt höheren Prämienniveau führe. Es gebe - so die Verbraucherschützer - lediglich einen konstanten Schadenaufwand, der nun anders - nämlich nicht mehr nach Frauen und Männern getrennt - auf alle Versicherungsnehmer verteilt werde.
Die Geschlechtertrennung gab es bei den Versicherern seit Ewigkeiten, weil die Risiken sich stark unterscheiden. Frauen fahren vorsichtiger Auto, leben fünf Jahre länger, werden vor dem Rentenalter häufiger krank. All das spiegelt sich in unterschiedlichen Prämien wieder. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) machte in seiner jüngsten Entscheidung damit Schluss und verpflichtete die Versicherer zu Unisex-Tarifen, also einheitlichen Prämien für Männer und Frauen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft warnte daraufhin vor steigenden Prämien.
Bei Kfz-Versicherung genügend andere Untescheidungskriterien
Hinter dem Vorwurf der Verbraucherschützer steht etwa folgende Überlegung. Wenn hundert Golf-Fahrerinnen 290 Euro in der Kfz-Versicherung bezahlen und 100 Golf-Fahrer 310 Euro (bei ansonsten gleichen Tarifmerkmalen), darf die neue Prämie nicht mehr als 300 Euro kosten. Bei der Kfz-Versicherung dürfte diese Annahme sogar stimmen. Erstens gibt es in dieser Sparte sehr viele Kriterien, die neben dem Geschlecht Auswirkungen auf die Prämie haben. Zweitens kann sich mindestens der Haftpflicht niemand entziehen.
Anders ist es zum Beispiel bei der privaten Rentenversicherung. Hier bekommen Männer eine höhere monatliche Rente für denselben Sparbeitrag, weil Frauen etwa fünf Jahre länger leben und die Versicherer dementsprechend mit einer längeren Laufzeit bei ihren Verträgen kalkulieren.
Was bei den Rentenversicherungen durch die neue Vorgabe des EuGH zum Tragen kommen könnte, heißt Antiselektion. So nennen es Versicherer, wenn bestimmte Gruppen eine Versicherung nicht abschließen, weil sie sich nichts davon versprechen. So galt der Elementarschutz lange als nicht versicherbares Risiko, weil er damals nur Überschwemmungsschäden umfasste. Die Versicherer nahmen an, dass nur Wasseranrainer mit hohem Schadenpotenzial das Risiko versichern würden. Sprich, die Gesellschaften bekämen nur die schlechten Risiken.
Männer weichen aus
Ähnlich sieht das Szenario bei Unisex-Tarifen in der privaten Rentenversicherung aus. Männer wissen, dass sie mit den neuen (ab Dezember 2012 gültigen) Tarifen voraussichtlich eine geringere Rendite auf ihren Vertrag haben werden, als es ihrem tatsächlichen Sterberisiko entspricht. Ein Teil von ihnen dürfte sich dann gegen den Abschluss einer solchen Versicherung entscheiden. Wenn also ein Aktuar, das ist ein Versicherungsmathematiker, vor der Aufgabe steht, aus einer Monatsrente von beispielsweise 290 Euro für Frauen und 310 Euro für Männer einen neuen Tarif zu bilden, wird er sicher einen Wert unter 300 Euro wählen. Das heißt, um die durchschnittliche Rente von 300 Euro zu bekommen, müsste dann der Durchschnittskunde mehr bezahlen.
"Der Aktuar muss mit Antiselektion rechnen", sagt Michael Steinmetz, Geschäftsführer der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). "Er weiß aber noch nicht, wie hoch die Schwelle zum Ausweichen für die schlechter gestellte Risikogruppe ist." Wenn die Mann-Frau-Unterscheidung nicht mehr erlaubt ist, müssen die Mathematiker Auswege finden, wie sie trotzdem eine Prämie kalkulieren, die dem Risiko gerecht wird. Das könnte so aussehen, dass man verschiedene andere Kriterien, wie das Raucherrisiko oder die Klassifizierung nach Berufsgruppen, zu Hilfe nimmt. Dieses Bündel von Kategorien sollte am Ende dieselbe Wirkung haben wie die alte Trennung.
Eine Frage der Alternativen
Die Zunft der Mathematiker ist sichtlich unzufrieden mit der Entscheidung der Luxemburger EU-Richter. "Was gestern aktuariell als richtig galt, ist auch heute noch richtig. Trotzdem müssen wir jetzt nach Prämissen arbeiten, die andere uns vorgeben", sagt Michael Steinmetz.
Dramatisch müssen die Folgen nicht sein. Denn Antiselektionsrisiken haben mit den Wahlmöglichkeiten zu tun. Bis in die Neunzigerjahre gab es zum Beispiel in der Risikolebensversicherung keine Unterscheidung zwischen Rauchern und Nichtrauchern. Dann bürdeten die ersten Gesellschaften den Rauchern kräftige Zuschläge auf. Die wichen daraufhin zu den Gesellschaften aus, die noch nicht nach dem Tabakkonsum fragten. Dort verschob sich die Risikomischung, ein klassisches Beispiel für Antiselektion. Nach wenigen Jahren gab es die Unterscheidung beinahe branchenweit.
So wie Nichtraucher Risikolebensversicherungen vor der Einführung der getrennten Tarife abgeschlossen haben, obwohl sie statistisch zu viel bezahlten, so werden weiterhin viele Männer in Rentenversicherungen sparen. Anders als bei der Risikolebensversicherung, zu der es keine Alternative gibt, kann man statt einer Rente auch eine Kapitallebensversicherung oder einen Banksparplan wählen. Und mindestens einige Kunden werden darauf zurückgreifen.
tr

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