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Wassermangel nach Leck ist kein Leitungswasserschaden
11.02.10Wasserschäden an der Heizung müssen nicht immer versichert sein.
Kommt es bei einer Heizungsanlage durch ein Leck an einer Leitung zu einem Überdruck, wodurch eine Verschraubung reißt, gehen Versicherte wohl davon aus, dass ein solcher Schaden als "Leitungswasserschaden" mitversichert ist. Verlassen sollte man sich darauf aber lieber nicht.
Das Amtsgericht Neustadt an der Aisch mochte in einem solchen Fall keinen bestimmungswidrigen Leitungswasseraustritt erkennen. Vielmehr sei die Heizungsanlage leergelaufen und habe deshalb unter Druck gestanden. Der Schaden sei also vielmehr durch fehlendes Wasser entstanden. Ob das Leitungsleck vorher als Rohrbruch versichert
gewesen war, mussten die Richter mangels Antrag allerdings nicht prüfen (Az. 1 C 471/09).
ddp

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