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Wasserschaden: Nachlässigkeit ruiniert Versicherungsschutz

11.04.07

Wer als Versicherter meint, dass ein Schaden eingetreten sein könnte, sollte unverzüglich seine Versicherung informieren. Andernfalls droht die Gefahr, auf dem Schaden sitzen zu bleiben, wie ein Gerichtsurteil zeigt.

 

In dem Fall hatte ein Mann Wasserflecken im Flur seiner Wohnung bemerkt, war aber davon ausgegangen, dass es sich nur um Regenwasser handelte, das gelegentlich durch ein Fenster hereinlief.

 

Er informierte seine Versicherung nicht, weil er nicht davon ausging, dass es sich dabei um einen Versicherungsschaden handelte.

 

Tatsächlich stellte sich nach einem halben Jahr heraus, dass der Schaden auf einen Rohrbruch zurückzuführen war und das Wasser im Flur Leitungswasser war.

 

Der Mann zeigte den Schaden bei seiner Versicherung an und staunte nicht schlecht, als die eine Zahlungspflicht wegen verspäteter Schadensmeldung verneinte.

 

Unverständnis seitens der Richter

 

Der Mann zog vor das Amtsgericht Köln - und verlor. Es könne nicht sein, dass ein Versicherter ein halbes Jahr einem Versicherungsschaden zuschaue, ohne etwas zu unternehmen, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

 

So unwissend dürfe sich niemand stellen, der Geld von seiner Versicherung haben wolle. Damit blieb der Mann auf seinem Schaden sitzen.

 

 

 

 

 

(Quelle: ddp)