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Motorradversicherung

Wechselfieber auf zwei Rädern

12.11.08

Die meisten Motorräder sind gerade in Winterruhe. Das sollte aber nicht für die Besitzer gelten. Die Wechselfrist für die Motorradversicherung endet nämlich auch am 30. November.

Unabhängig davon, ob das Motorrad mit einem Saisonkennzeichen versehen ist oder nicht: Fast alle Verträge in der Motorradversicherung laufen bis zum Jahresende. Das Prozedere der Kündigung läuft genau so ab wie bei der KFZ-Versicherung. Die Kündigung muss bis Ende November bei der Versicherung vorliegen. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, schickt ein Einschreiben mit Rückschein.

 

Das Tarifwerk spielt bei den Motorrädern eine geringere Rolle als bei der Autoversicherung, da ohnehin meist nur die Haftpflicht versichert wird. Hier sollte die Deckung 100 Millionen Euro betragen. Wer im Ausland Autos anmietet, für den ist ein Mallorca-Police interessant. Sie leistet selbst verursachten Unfällen, wenn die teilweise geringe Haftpflichtdeckung des Mietwagens nicht ausreicht.

 

Eine bedenkenswerte Erweiterung in der Haftpflicht ist ebenfalls die Schadenersatzversicherung. Sie springt ein, wenn der Versicherte im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt ist. Dann zahlt sie zuerst den Schaden und holt sich das Geld anschließend von der Versicherung des ausländischen Unfallgegners zurück. Der Kunde soll sich so einigen Papierkram ersparen. In der Schadenfreiheitsklasse wird er dabei nicht hochgestuft.

 

Wer eine Vollkasko oder eine Teilkasko abschließt, für den sind ähnliche Tarifmerkmale wie in der Autoversicherung wichtig. Bei den besseren Tarifen zahlen die Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit und bei einem Zusammenprall mit allen Wirbeltieren und die Neupreisentschädigung greift mindestens 12 Monate. Die Vollkasko für Motorräder schlägt oft in beträchtliches Leck ins Portemonnaie. Kunden sollten mit spitzem Bleistift rechnen, ob sich die Absicherung lohnt.