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Weggeworfene Zigarette als Brandgrund muss bewiesen werden
6.07.09Wer als Raucher achtlos eine Kippe wegwirft und dadurch einen Brand verursacht, muss für den Schaden nicht haften, wenn nicht eindeutig nachgewiesen ist, dass seine Kippe den Brand verursacht hat.
Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg (AZ: 15 U 49/07) entschieden. In dem verhandelten Fall war nicht festzustellen, ob ein Raucher seine Zigarette vor dem Wegwerfen ausgetreten hatte oder nicht. Ohne Beweis aber kommt eine sogenannte Delikthaftung gegenüber dem Immobilienversicherer nicht in Betracht, urteilten die Richter.

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