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Hausratversicherung

Wegreißen der Handtasche kein Fall für die Versicherung

15.09.10

In der Hausratversicherung ist grundsätzlich ein Raub unter Anwendung von Gewalt mit abgedeckt. Für Schäden aus einem Trickdiebstahl muss die Gesellschaft hingegen nicht aufkommen, wenn der Betroffene ohne Gewaltanwendung ausgetrickst wird.

Ein solcher Trickdiebstahl liegt zum Beispiel vor, wenn der Dieb eine Handtasche überraschend dem Opfer überraschend entreißt. Das Landgericht Kiel (Az. 11 O 320/09) sieht in diesem Entreißen keine Gewaltanwendung, sondern das Ausnutzen einer Überraschungssituation. Ein Raub und damit die Annahme eines Versicherungsfalles hätte vorausgesetzt, dass mit der angewendeten Gewalt der Widerstand des Taschenbesitzers gegen die Wegnahme ausgeschaltet wird, hieß es weiter. Im beschriebenen Fall muss die Hausratversicherung nicht zahlen.

dapd