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Welche Versicherungen für Studenten notwendig sind
24.09.10Wenn Abiturienten ein Studium aufnehmen, ist Zeit für eine Überprüfung des Versicherungsschutzes. Gegen Krankheit, Haftpflichtansprüche und Berufsunfähigkeit sollte man sich auf jeden Fall absichern.
An einer Krankenversicherung führt kein Weg vorbei, sie ist seit 2007 sogar per Gesetz vorgeschrieben. Studenten sind mehrheitlich über ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Diese Mitversicherung gilt bis zum 25. Lebensjahr. Im Anschluss kann man sich über die studentische Versicherung der Krankenkassen für etwa 55 Euro eigenständig versichern bis zum 14. Fachsemester oder bis zum 30. Lebensjahr.
Privat krankenversichert bleibt, wer schon vor Beginn des Studiums Privatpatient war. Die Studenten zahlen dann ganz normal ihren Tarif weiter. Viele Versicherer bieten besondere Studententarife an. Während der Zeit an der Universität kann ein Wechsel in einen dieser Tarife sinnvoll sein. Preisvorteile sollten allerdings nicht durch schlechtere Leistungen erkauft werden.
Generell kann sich jeder Student innerhalb der ersten drei Monate von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und einen der Studententarife der privaten Krankenversicherung wählen. Wegen der höheren Preise (ab 100 Euro für Männer) greifen auf diese Möglichkeit nicht viele zurück – trotz des besseren Schutzes in der privaten Krankenversicherung. Interessant ist das jedoch für Kinder von Beamten, weil hier der Dienstherr die Beihilfe zahlt. Allerdings fällt die Beihilfeberechtigung dann weg, wenn auch kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht – also meist mit 25 Jahren.
Frühzeitig Option für die private Krankenversicherung sichern
Eine Krankenzusatzversicherung ist gesetzlich Versicherten gannz allgemein zu empfehlen – besonders im Bereich Zahnersatz. Einige Anbieter bauen noch einen Zusatzbaustein ein, der besonders auf Studenten zugeschnitten ist – ein Optionsrecht. Wer den Vertrag heute abschließt, erhält das Recht innerhalb der nächsten Zeit (z.B. zehn Jahre) ohne erneute Gesundheitsfragen in die private Krankenvollversicherung zu wechseln. Das klingt unspektakulär. Doch wer nach den ersten Arbeitsjahren über die Entgeltgrenze rutscht und eigentlich in die Private wechseln könnte, hat vielleicht schon ein Unfall hinter sich oder eine Allergie bekommen. Damit besteht er dann nicht mehr die Gesundheitsprüfung bei einem Neuantrag oder müsste Zuschläge in Kauf nehmen.
Unter den Sachversicherungen ist eine Haftpflichtversicherung unverzichtbar. Die meisten Studienanfänger können jedoch entspannt irgendwelchen Haftpflichtansprüchen entgegen sehen. Sie sind über die Police ihrer Eltern versichert. In den Versicherungsbedingungen heißt es, dass die Erstausbildung der Kinder eingeschlossen ist. Dazu zählt natürlich das Erststudium nach dem Abitur. Auch wer zuerst eine Lehre abschließt und dann studiert oder wer zwischendurch Zivildienst oder Wehrdienst abgeleistet hat, steht noch unter dem Schutz der elterlichen Police. Aber mit 25 oder 30 Jahren - je nach Gesellschaft unterschiedlich - ist Schluss. Dann muss ein eigener Vertrag her, ebenso nach einer Heirat.
Verbraucherschützer sind sich einig, dass die Absicherung bei Berufsunfähigkeit ein Muss ist. Auch hier gilt: Lieber zeitig versichern. Natürlich ist in jungen Jahren die Wahrscheinlichkeit, nach einem Unfall oder einer Erkrankung nicht studieren zu können oder den späteren Beruf nicht mehr ausüben zu können, noch relativ gering. Doch schnell passiert beim Fußball oder beim Skifahren ein Missgeschick. Wer einmal ein Problem mit dem Rücken oder dem restlichen Stützapparat hat, bekommt später vielleicht gar keinen Schutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr oder muss Ausschlüsse hinnehmen. Bei Gesundheitsproblemen vor Beantragung der Police reagieren die Versicherer teilweise sehr empfindlich. Schwindeln in den Gesundheitsfragen ist erstens nicht erlaubt und rächt sich zweitens im Leistungsfall, wenn die Gesellschaft alles prüft.
Im Zweifelsfall Einkommen absichern statt Unfallrisiko
Unterschiede machen die Gesellschaften bei der Frage, wie sie einen Studienanfänger versichern. Einige Gesellschaften versichern eine so genannte Studienunfähigkeit. Man ist also berufsunfähig, wenn man zu 50 Prozent nicht mehr in der Lage ist zu studieren. Erst nach einem Teil des Studiums ist man dann auf seinen zukünftigen Beruf versichert und hat damit oft besseren Schutz. Es gibt auch Gesellschaften, die bereits im ersten Semester den angehenden Akademiker auf seinen zukünftigen Beruf versichern. Bei HDI-Gerling zum Beispiel lautet der entsprechende Passus in den Bedinungen so: "Bei der BU-Feststellung wird das Mindestanforderungsprofil des Berufes zu Grunde gelegt, der dem angestrebten Studienabschluss entspricht. ... Diese Regelung gilt ab Studien- beginn für die Dauer der Regelstudienzeit ..."
Viele Experten empfehlen eine Unfallversicherung. Gerade für junge Aktive wie Skifahrer, Wassersportler, Fußballer, Radfahrer oder Bergwanderer ist sie wichtig, doch das Schicksal kann Jeden treffen. Die Gesellschaft zahlt ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent einen Einmalbetrag. Das Geld hilft bei Umbauten an Wohnung oder Auto, wenn eine Verletzung die Bewegungsfreiheit einschränkt. Oder man zahlt die Kosten einer kosmetischen Operation damit. Wichtig sind auch Bergungskosten, die je nach Gesellschaft in unterschiedlicher Höhe in den Vertrag eingeschlossen sind.
Ein Invaliditätsschutz von 100.000 Euro und zusätzlich einer Progression von 250 Prozent ist für Studenten eine solide Lösung. Im schlimmsten Fall, bei 100 Prozent Invalidität erhält man dann 250.000 Euro. Der Vertrag ist zwar preiswerter als die Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch wer wegen der knappen Finanzen zwischen beiden wählen muss, sollte sich klar für die BU-Police entscheiden. Ein ganzes Leben nicht arbeiten zu können, ist ein größerer finanzieller Verlust. Da stehen bei einem Hochschulabsolventen oft mehrere Millionen auf dem Spiel.
Die Zeiten, in denen in einer Studentenbude nicht viel mehr als ein paar Fachbücher, schlabberige T-Shirts und etwas Gras zu finden waren, sind mittlerweile vorbei. Wer sich eine Wohnung eingerichtet hat, benötigt eine Hausratversicherung. In der WG steht meist noch nicht so viel, so dass der Abschluss der Police zweitrangig ist. Ein wichtiges Kriterium ist der Fahrraddiebstahl. Dafür lohnt es sich eventuell doch, eine günstige Hausratversicherung abzuschließen. Eine eigenständige Fahrradversicherung ist zwar manchmal umfassender, aber relativ teuer.
Toralf Richter

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