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Wenn das Hobby zum Risiko wird
17.01.10Rund neun Millionen Bundesbürger erleiden pro Jahr einen Unfall, der ärztlicher Behandlung bedarf. Die meisten passieren daheim oder während der Freizeit. Ohne private Unfallversicherung bekommt man dann keinen Cent.
Wenn man die Treppe im Büro herunterfällt, hat man zwar reichlich Schmerzen und Ärger - doch auch wenigstens etwas Glück im Unglück, denn dann kommt die gesetzliche Unfallversicherung für die Behandlung und die Folgen einer Invalidität auf. Auch für Lohnersatz oder eine nötige Umschulung zahlt die jeweilige Berufsgenossenschaft, also die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. So will es das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII).
Bei den meisten Unfällen allerdings verweigern die öffentlichen Träger jegliche Hilfe - und zwar bei solchen, die zu Hause passieren oder in der Freizeit. Sie machen mit rund 60 Prozent den Löwenanteil aus. Zum Vergleich: Während der Arbeit passieren nur 15 Prozent aller Unfälle und gerade mal fünf Prozent im Verkehr.
Bei einem Freizeitunfall - darunter etwa Verletzungen beim Sport - bleibt man ohne private Unfallversicherung auf dem Schaden sitzen. "Nur wenige dürften so große Rücklagen haben, dass sie das eigene Haus oder die Wohnung umbauen können, wenn sie nach einem Unfall einen Rollstuhl brauchen", sagt Hartmut Schmid, Versicherungsexperte bei Aspect Online. Daher seien auch Versicherungssummen unter 100.000 Euro nicht zu empfehlen.
Kinder heute motorisch nicht mehr so geschult
Dass die Bürger heute trotz teils waghalsiger Hobbys wie Gleitschirmfliegen oder Bungee-Jumping in der Freizeit gefährlicher leben als früher, kann der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zwar nicht erkennen. Es gebe aber Untersuchungen, die darauf hindeuten, dass vor allem Kinder heute weniger gut motorisch geschult sind, so GDV-Sprecherin Katrin Rüter de Escobar. Sie verweist auf deren höhere Unfallneigung. "Auf der anderen Seite ist es heute üblich, bei gefährlicheren Sportarten oder beim Radfahren Schutzkleidung wie etwa einen Helm zu tragen, was nachweislich schwere Kopfverletzungen verhindert", so Rüter de Escobar weiter. "Das statistisch riskanteste Hobby hat auch früher schon zu den meisten gebrochenen Knochen geführt: Fußball", weiß sie.
Ein Unfall verursacht dennoch nicht selten bleibende Schäden. Erreichen diese eine gewisse "Mindestinvalidität", dann greift die Unfallversicherung. Dazu nehmen die Gesellschaften eine so genannte "Gliedertaxe" zur Hand. Auf dieser Liste steht beschrieben, dass etwa ein dauerhaft kaputter Zeigefinger zehn Prozent der Versicherungssumme ausmacht, eine Hand dagegen schon 55 Prozent (beides Werte des "Basis"-Tarifs der Europa-Versicherung).
Unfallversicherung zahlt nur in ganz wenigen Fällen nicht
Eine private Unfallversicherung kennt nur wenige Ausnahmen, in denen im Schadensfall nichts gezahlt wird. Dazu gehören oftmals Bewusstseinsstörungen. Wenn ein Unfall nach Alkohol- oder Drogenkonsum passiert, ist auch bei privaten Versicherern in der Regel nicht viel zu machen. Manche zahlen etwa bis 0,8 Promille Alkohol im Blut. Ein Abschluss lohnt sich - auch trotz oder gerade wegen der gesetzlichen Unfallversicherung. Denn die Berufsgenossenschaften, also die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, sind generell wenig flexibel.
Das sieht man daran, dass vor Gericht in Dutzenden Fällen immer wieder neu über die Deutungshoheit gezankt wird, was ein Arbeitsunfall denn nun wirklich ist. Wer beispielsweise auf dem Arbeitsweg zum Tanken fährt und dabei verunglückt, hat keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Sozialgericht Detmold, Az. S 14 U 3/09). Arbeitnehmer stehen laut Ansicht der Richter nur auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wird dieser Weg unterbrochen, muss die Unfallversicherung nur zahlen, wenn der Umweg in einem engen sachlichen, örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht.
Das zeigt ein anderes Beispiel: Wenn die Kollegen zum Mittagessen gehen und dabei etwas passiert, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung plötzlich. So steht es auch im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz. Ein Steinmetzgehilfe war mit seinem Motorrad von seiner Firma zu seiner damaligen Freundin gefahren, um mit ihr zu Mittag zu essen. Auf dem Weg verletzte sich der Mann erheblich. Einem Arbeitnehmer könne grundsätzlich nicht vorgeschrieben werden, wie er seine zur freien Verfügung stehende Arbeitspause einteile, hieß es in der Urteilsbegründung (Az. L 2 U 105/09).
Wieder etwas anders ist die Situation beim Ehrenamt. Dort ist man ja nicht fest angestellt, aber oft trotzdem unfallversichert. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr oder des örtlichen Gemeinderats etwa sind über die zuständige Unfallkasse versichert. Die lokalen Unfallkassen können außerdem seit 2005 ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich Engagierte unter Unfallversicherungsschutz stellen. Voraussetzung: Die Tätigkeiten sind freiwillig und unentgeltlich und sie erfolgen für eine Organisation, deren Gemeinnützigkeit anerkannt ist.
Auch Finanzamt zahlt manchmal für Unfall
Neben gesetzlicher und privater Unfallversicherung zahlt in bestimmten Fällen auch das Finanzamt. Verursachen Arbeitnehmer mit ihrem Auto auf einer dienstlichen Fahrt einen Unfall und es entsteht aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse ein größerer Schaden, kann dieser einfach als Werbungskosten geltend gemacht werden. Der Unfall darf nämlich aufgrund einer Gesetzesänderung zusätzlich zur Entfernungspauschale abgesetzt werden, sofern sich das Unglück auf der Pendelstrecke zwischen Wohnung und Betrieb ereignet. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hin.
Geschieht der Unfall hingegen auf einer Dienstreise, einem beruflich bedingten Umzug oder Arbeitnehmern mit wechselnden Einsatzstellen, sind die Kosten ebenfalls voll absetzbar. Hinzu kommt in diesen Fällen noch der weitere Vorteil, dass der Arbeitgeber die anfallenden Aufwendungen sogar in voller Höhe steuerfrei ersetzen kann.

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