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Wenn der EC-Karten-Dieb auf Einkaufstour bei C&A geht
13.07.09Wem die EC-Karte geklaut wird, der ist oft doppelt geschädigt: Einerseits durch die wiederkehrenden Abbuchungen durch den Dieb, andererseits durch den entstandenen Schaden, der nicht immer ersetzt wird. Wie Sie jetzt für mehr Sicherheit sorgen können, das erfahren Sie hier.
Es sollte eine gemütliche Shoppingtour in der Münchner Innenstadt werden. Janina K.(*) und ihre Mutter Astrid K.(*) hatten sich extra dafür einen Tag frei genommen. Die Freude fand allerdings ein jähes Ende, als die beiden in einem Schuhgeschäft Station machten. Für nur einen Augenblick hatte die 24-jährige BWL-Studentin ihre Umhängetasche auf den Boden gestellt und nicht mehr beachtet. Als die beiden kurz darauf wieder gehen wollten, fiel es ihnen auf: Janinas K's Tasche war weg. Keiner hatte etwas Verdächtiges bemerkt, und es war klar, dass der Dieb sehr schnell und professionell gewesen sein musste.
Er hatte es wohl vorrangig auf das Portmonee in der Tasche abgesehen, das zwar wenig Bares aber dafür Janinas K's EC-Karte enthielt. Sofort ließ sie ihre Karte telefonisch sperren. Damit, so dachte sie, sei die Sache erstmal vom Tisch. "In Geschäften passiert der Klau von Handtaschen und Wertgegenständen besonders oft, weil man da mit den Gedanken beim Einkaufen ist und nicht immer so wachsam ist", erklärte die Polizei den beiden aufgelösten Damen, als sie einige Tage später Anzeige auf einer Münchner Wache erstatteten.
Denn bei dem bloßen Kartenverlust war es nicht geblieben. Der Taschendieb war zum Geldräuber mutiert. Er hatte - wie Janina K. entsetzt feststellen musste, als sie sich einige Tage nach dem Vorfall bei ihrer Bank einloggte, um eine Online-Überweisung vorzunehmen - an einem einzigen Tag in Dutzenden Geschäften exzessiv eingekauft. Ihr Girokonto wurde mit 800 Euro belastet.
Dieb kann auch ohne PIN mit EC-Karte einkaufen gehen
Die PIN brauchte der Dieb dazu gar nicht. Wird nämlich eine gestohlene EC-Karte beim Kreditinstitut gesperrt, so kann sie zwar mit der entsprechenden PIN nicht mehr eingesetzt werden. Im Lastschriftverkehr (Bezahlung gegen Unterschrift) hingegen ist ihr Einsatz weiterhin unbegrenzt möglich. Verschärfend kommt hinzu, dass das Lastschriftverfahren vom Einzelhandel favorisiert werde, wie die Polizei Warendorf in Nordrhein-Westfalen erklärt. Es sei gegenüber dem so genannten PIN-Verfahren, das durch die Banken angeboten wird, billiger. Die beiden Verfahren sind unabhängig voneinander und stehen sogar in Konkurrenz.
So streifen also Langfinger mit geklauten Karten durch Warenhäuser wie H&M oder C&A, gezielt auf der Suche nach Kassen-Terminals, die nicht die PIN wissen wollen, sondern auf besagtes Lastschriftverfahren setzen. Der Dieb kann die Unterschrift des Opfers leicht fälschen (sie steht ja auf der EC-Karte) und kauft Gegenstände von eher geringerem Wert. Vielen Verkäufern fallen Abweichungen bei der Signatur im Arbeitsstress überhaupt nicht auf.
Dumm dabei: "Das Konto des Geschädigten wird auch in diesem Fall belastet und das auch dann, wenn die EC-Karte gesperrt ist", sagt Michelle Schmitz vom Bundesverband deutscher Banken (BdB) gegenüber Aspect Online. Denn eine Kartensperrung verhindert nur das Abheben von Bargeld am Automaten oder all solche Transaktionen, wo eine PIN eingesetzt wird. Der Bankenverband erklärt, dass der Kunde aber deswegen nicht wehrlos sei. Es gebe eine Widerspruchsfrist von drei Monaten und man empfehle daher, unbedingt regelmäßig und in kurzen Abständen das eigene Konto und die Bewegungen darauf zu überprüfen.
Weitere Sperrung notwendig
Falls der Karten-Dieb nämlich nicht gefasst wird und die EC-Karte weiter illegal in fremden Händen ist, kann das Lastschrift-Spiel prinzipiell endlos weitergehen. Die Polizei stellte dieser Umstand vor "erhebliche Arbeitsraten", die mit dem Verfahren KUNO (Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr durch Nutzung nichtpolizeilicher Organisationen) bekämpft werden sollen. Die KUNO-Sperrung dient der Eindämmung der missbräuchlichen Nutzung von Debitkarten wie EC-Karten und kann nur mit der Einwilligung des Betroffenen möglich gemacht werden.
Da die KUNO-Sperrung das PIN-Verfahren nicht betrifft, muss der Bürger hier selbst zusätzlich tätig werden und für eine zusätzliche Sperrung sorgen. Die Sperrung für das PIN-Verfahren wird nach wie vor durch das jeweilige Kreditinstitut durchgeführt. Bereits bei der Anzeigenaufnahme informiert die Polizei eine Zentralstelle der Wirtschaft (EHI) per verschlüsselter E-Mail über den Kartenverlust. Die Zentralstelle veranlasst sofort die Sperrung der Karte.
PIN und Karte getrennt aufbewahren
Und wie sieht es mit Schadenersatz aus? Wer mit seiner EC-Karte zu sorglos umgeht, muss für den entsprechenden Schaden selbst aufkommen: "PIN und Karte müssen immer getrennt aufbewahrt werden", sagt Michelle Schmitz. Wer also die Geheimnummer auf die Karte schreibt, hat verloren.
Manchmal reicht es schon, wenn PIN und Karte gemeinsam im Briefkasten liegen. Die Magdeburger Polizei fahndet nach einem EC-Kartenbetrüger, der vom Konto einer Frau in sechs Fällen insgesamt 1174 Euro an Automaten abgehoben hatte. Die Sparkasse des späteren Opfers hatte der Frau eine neue EC-Karte an ihre Adresse geschickt. Drei Tage später wurde ein Brief mit der dazugehörigen PIN versandt. Da sich die Frau im Urlaub befand, konnte sie ihren Briefkasten nicht leeren. Offensichtlich wurde der Briefkasten von Unbekannten geöffnet und die Schreiben mit der EC-Karte und der PIN gestohlen.
Vor diesem Hintergrund rät die Polizei den Kunden, bei zu erwartenden Kartenerneuerungen, die Kreditinstitute anzusprechen und zu vereinbaren, die Karte und das verschlossene Schreiben mit der PIN persönlich abzuholen.
EC- und Kreditkarte nie aus den Augen lassen
Doch selbst wer die PIN nur im Kopf hat, kann nach einem Verlust der Karte in die Röhre schauen, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zeigt. Es hatte sich mit einer Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW beschäftigen müssen (AZ: I-16U160/04). Die Verbraucherschützer hatten mehr als ein Dutzend Fälle von Bankkunden zusammengetragen, die ihre EC-Karte verloren hatten oder denen die Karte gestohlen worden war. Als unsorgfältige Aufbewahrung hat das Gericht folgende Fälle der gemeinsamen Klage beurteilt:
- Das unbeaufsichtigte Liegenlassen einer Tasche, in der sich die Karte befindet, auf dem Beifahrersitz eines PKW ist grob fahrlässig.
- Auch wer seine Geldbörse beim Einkauf vor sich in den Einkaufswagen legt, wo er sie an sich "ständig im Blick hat", handelt grob fahrlässig.
- Schadensersatzpflichtig macht sich zudem, wer zwar hinsichtlich der Aufbewahrung der Karte sorgfältig handelt, die Bank jedoch im Diebstahls- oder Verlustfall nicht umgehend informiert. Das Gericht hat eine schuldhafte Verzögerung angenommen, wenn die Bank bei Kartenverlust im Ausland erst 24 Stunden nach Bemerken des Fehlens der Karte benachrichtigt wird.
- Wer auf einer Reise das Fehlen seiner Geldbörse samt Karte bemerkt, sich jedoch unklar darüber ist, ob er diese nur zuhause vergessen hat, darf nicht bis zu seiner Rückkehr mit der Benachrichtigung warten, wenn er die Geldbörse mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bei Reiseantritt mit sich führte und das Fehlen nach dem Aufenthalt in einem stark belebten Bahnhof festgestellt wurde.
Dieben das Leben schwer machen
Vor allem im Gedrängel auf Festen, in der Fußgängerzone, in überfüllten Busse und Bahnen oder eben in Geschäften haben Taschendiebe leichtes Spiel. Sie schlagen gerne dort zu, wo die Situation unübersichtlich ist. Deshalb sollten Hand- und Umhängetaschen stets verschlossen auf der Körpervorderseite getragen oder unter den Arm geklemmt werden, wie der Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, Reinhold Hepp, empfiehlt.
"EC- oder Kreditkarten sollten auf die Innentaschen der Jacke oder einen Brustbeutel verteilt werden", betont Hepp. Beim Bezahlen an der Kasse oder am Bahnhofsschalter müsse außerdem vermieden werden, Fremden einen Einblick in Geldbörse oder Brieftasche zu gewähren.
(*) beide Namen geändert
Foto: PeJo - Fotolia.com


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