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Wie Riester-Sparer nie wieder ihre Zulage verpassen

24.11.09

Nicht wenige Riester-Sparer verpassen es, die ihnen zustehenden staatlichen Förderungen rechtzeitig zu beantragen. Das muss nicht sein, Abhilfe schafft etwa der Dauerzulagenantrag.

"Viele Riester-Sparer verschenken ihre Zulagen", sagte Walter Glanz von der Deutschen Rentenversicherung Bund im Tagesspiegel. Insgesamt 12,6 Millionen Riester-Verträge gebe es derzeit, so die HanseMerkur-Versicherung. Dafür seien jedoch nur 10,1 Millionen Zulagenanträge gestellt worden. Wer zu lange wartet, verschenkt Geld, denn die Fördermittel werden nur zwei Jahre rückwirkend gezahlt. Oft wird vergessen, dass der Sparer selbst aktiv werden muss. Allein der Abschluss eines Riester-Vertrages sichert noch keine Zulagen.

Dauerzulagenantrag erspart Sparern Mühe

Die Zulagen werden nur auf Antrag gezahlt. Das dazu nötige Formular schickt Ihnen in der Regel Ihr Riester-Anbieter Anfang jedes Jahres zu. Den ausgefüllten Antrag reichen Sie bei Ihrem Versicherungsanbieter ein, der ihn an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiterleitet. Die Mühe der jährlichen Beantragung können Sie sich allerdings sparen, in dem Sie Ihren Anbieter schriftlich bevollmächtigen, die Zulagen jedes Jahr für Sie zu beantragen.

Das wird dann Dauerzulageantrag genannt. Diese Vollmacht gilt solange, bis sie widerrufen wird, auch für maximal zwei zurückliegende Vertragsjahre. Ist der Antrag bei der ZfA eingegangen, ermittelt diese Ihren Zulagenanspruch und zahlt die berechnete Summe dann an Ihren Anbieter zur umgehenden Umbuchung in Ihren Vertrag aus.

Einen Anspruch auf Zulage haben Sie bis zum Beginn der Rentenauszahlung. Die Zulage zahlt der Staat nur jenen, die den Mindesteigenbeitrag in Höhe von vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens zahlen. Pro Person beträgt die Grundzulage 154 Euro. Für jedes Kind gibt es 185 Euro, für ab 2008 Geborene sogar 300 Euro. 

Vier große Riester-Irrtümer

Neben dem fehlenden Wissen über Zulagen, gibt es noch einige andere Riester-Irrtümer:

  • Irrtum 1: Wenn ich sterbe, ist mein Geld verloren. Das ist nicht richtig. Grundsätzlich ist es möglich, dass das angesparte Kapital an die Erben ausgezahlt wird. Diese Regelung ist bei Fonds- und Banksparplänen möglich. Damit dieses Vererben zumindest unter Ehegatten nicht als schädliche Verwendung eingeschätzt wird, muss das angesparte Vermögen des verstorbenen Ehegatten auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehegatten übertragen werden. Ob der Ehegatte bereits einen Vertrag hat oder erst einen abschließen muss, ist egal, die Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen kann auf jeden Fall vermieden werden. Bei Riester-Rentenversicherungen kann das Geld aus dem Vertrag nicht einfach vererbt werden. Hier müssen Sparer die Rentenversicherung so abschließen, dass aus dem angesparten Kapital eine Rente für den Partner oder die Kinder ausgezahlt werden kann. Das kann vor allem durch eine Zusatzversicherung geschehen.

  • Irrtum 2: Riester-Verträge werden nur durch Zulagen gefördert. Ganz im Gegenteil. Vor allem gut verdienende Paare mit und ohne Kinder profitieren eher von den Steuervorteilen und weniger von den Zulagen. Ein Paar ohne Kinder mit einem Einkommen von jeweils 54.000 Euro zu versteuerndem Einkommen erhält 2009 eine Zulage von jeweils 154 Euro, wenn sie je 2 100 Euro in den Vertrag einzahlen. Zusätzlich gibt es aber noch jeweils einen Steuerbonus von 482 Euro für die Einzahlung. Bei zwei Kindern und gleichem Einkommen liegen die Zulagen insgesamt bei 678 Euro - und zusätzlich legt das Finanzamt noch einmal 594 Euro drauf.

  • Irrtum 3: Mit Riester-Fonds stehe ich voll im Börsenrisiko. Auch das stimmt nicht. Jeder Anbieter muss bei Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und alle Zulagen garantieren und aus diesem Vermögen eine lebenslange Rente zahlen. Das sichert zum Beispiel bei Fonds-Investments eine Mindestrendite, selbst wenn die Fonds nicht einen Euro Gewinn machen sollten. Ein Verlust an den Börsen kann Sparer also relativ kalt lassen.

  • Irrtum 4: Aber die Riester-Rente wird doch zu 100 Prozent versteuert - was nützen da Steuervorteile und Zulagen? Grundsätzlich fließt der geförderte Anteil der Riester-Rente im Alter tatsächlich voll in das zu versteuernde Einkommen ein. Allerdings müssen viele Rentner heute und auch in Zukunft wenn überhaupt nur einen sehr geringen Teil des Einkommens versteuern. So können Ehepaare im Alter in der Regel rund 19.000 Euro Einkommen bekommen - und dabei werden gesetzliche und private Renten nur zu einem Teil angerechnet. Wer zum Beispiel 2028 mit seinem Ehegatten in Rente gehen will und neben der gesetzlichen Rente von zusammen 1.800 Euro noch 500 Euro aus einer Riester-Rente erhält, wird nach heutigem Recht im Jahr nur rund 1.000 Euro Steuern zahlen müssen - das sind weniger als 4 Prozent. 100 Prozent Steuerpflicht bedeutet also nicht, dass sich das Riester-Modell deshalb nicht lohnt.

ddp/min