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Wohn-Riester: Ein attraktiver Weg ins Eigenheim
23.01.09Wer eine Immobilie erwerben will, sollte über die Riester-Förderung nachdenken. Arno Gottschalk, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen, hat den Renditevorteil am Beispiel eines gut verdienenden Paares durchgerechnet:
Wer für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie ein Darlehen aufnimmt, kann jetzt auch beim Abtrag seiner Schulden von der staatlichen Riester-Förderung profitieren. Bislang sind zwar erst wenige Produkte auf dem Markt, die das ermöglichen. Schon das jetzige Angebot lässt aber erkennen: Riester-Darlehen müssen trotz des zusätzlichen Aufwands für die Anbieter nicht teurer sein als ungeförderte Darlehen.
Und: Trotz der späteren nachgelagerten Besteuerung zahlt sich die Förderung auch aus. Das soll im Folgenden zunächst am Beispiel eines gut verdienenden, 40 Jahre alten Ehepaares gezeigt werden, das keine Kinder hat, bei dem beide mehr als 52.500 Euro im Jahr verdienen und beide förderberechtigt sind.
Das Paar erwirbt ein Haus, für das inklusive Nebenkosten 330.000 Euro zu zahlen sind. 110.000 Euro können aus Eigenkapital abgedeckt werden, so dass ein Kredit von 220.000 Euro aufgenommen werden muss. Dieser Kredit soll spätestens mit Erreichen des 65. Lebensjahres getilgt sein.
Das Ehepaar kann für eine ungeförderte Baufinanzierung derzeit einen Zinssatz von 4,8 Prozent nominal und 4,94 Prozent effektiv erhalten, festgeschrieben für 20 Jahre. Das ist – bei dieser langen Zinsbindungsdauer – das günstigste Angebot, das der Verbraucherzentrale bekannt ist.
Unterstellt man vereinfachend, dass sich der Zinssatz nach Ende der Festschreibung nicht ändert, so ergäbe sich folgendes Bild: mit 300 Monatsraten zu je 1.261 Euro wäre das Darlehen exakt nach 25 Jahren vollständig getilgt.
Den gleichen Zinssatz kann das Ehepaar aber auch für zwei Wohn-Riester-Darlehen von jeweils 110.000 Euro erhalten. In diesem Fall können die Eheleute zwei Riester-Grundzulagen von jeweils 154 Euro pro Jahr beanspruchen. Zudem können sie eine Steuerersparnis erzielen, die sich bei ihrem hohen Einkommen auf jährlich 1.553 Euro beläuft.
Da das Angebot pro Darlehen und Jahr Sondertilgungen von 2.100 Euro ermöglicht, können sowohl die Grundzulagen, als auch die Steuerersparnis in die zusätzliche Tilgung des Darlehens fließen. Angenommen, das Ehepaar zahlt auch in diesem Fall monatliche Raten von zusammen 1.261 Euro.
Zusätzlich werden die Grundzulagen und die Steuerersparnis jeweils am 30. Juni des Folgejahres eingezahlt: In diesem Fall wäre der Kredit nicht erst nach 25 Jahren, sondern schon nach 20 Jahren und sechs Monaten getilgt. Das Ehepaar würde somit 54 Kreditraten sparen.
Werden diese ersparten Raten plus die letzte Förderung auf einem Konto mit angenommen 3,5 Prozent Zinsen angelegt, würde das Ehepaar mit 65 nicht nur eine abbezahlte Immobilie besitzen, sondern auch ein Guthaben von 75.700 Euro. Diesem Vorteil stände ein Wohnförderkonto gegenüber mit einem zu versteuernden Betrag von rund 122.000 Euro.
Ein gewaltiger Betrag, aber: Wählt das Ehepaar die Rabattregel, sind nur 70 Prozent, also 85.700 Euro zu versteuern. Darauf 44,3 Prozent Steuern und Soli machen 37.835 Euro aus. Das kann das Ehepaar locker aus dem angesparten Guthaben bezahlen. Unter dem Strich verbleiben ihm sogar 37.900 Euro – als Vorteil aus der staatlichen Riester-Förderung.

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